Behinderte Menschen und die Polizei

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Die Vereinbarung soll die Sicherheit behinderter Menschen verbessern sowie den Umgang zwischen behinderten Menschen und der Polizei erleichtern. (Bild aus der Broschüre © RLP)

Gegenseitiges Vertrauen und Handlungssicherheit für Menschen mit Behinderungen sowie Polizistinnen und Polizisten sind Ziele einer gemeinsamen Vereinbarung des Sozialministeriums, des Innenministeriums, des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen und der Landeszentralle für Gesundheitsförderung. Begleitet wird diese Vereinbarung durch den gleichnamigen Aktionsplan „Menschen mit Behinderung und Polizei“. Sozialstaatssekretär David Langner, Innenstaatssekretärin Heike Raab, der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch sowie Jupp Arldt, Geschäftsführer der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), unterzeichneten heute in Mainz die Fortschreibung des Aktionsplans bis zum Jahr 2017, zogen eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit und stellten künftige Schwerpunkte vor.

Staatssekretär David Langner, Sozialministerium, und Staatssekretärin Heike Raab, Innenministerium, unterzeichneten heute in Mainz die Fortschreibung des Aktionsplans bis zum Jahr 2017. Behinderte Menschen nehmen am öffentlichen Leben teil und kommen als Verkehrsteilnehmer, ratsuchende Zeugen oder auch als Opfer von Straftaten im Alltag in Kontakt mit der Polizei. Die in einer Vereinbarung und einem Aktionsplan abgestimmten Maßnahmen mit dem Ziel des gegenseitigen Vertrauens und der Handlungssicherheit sind daher Grundlage für Offenheit und Transparenz.

„Unsere gemeinsamen Aktivitäten haben wesentlich dazu beigetragen, die Sicherheit behinderter Menschen zu verbessern sowie den Umgang zwischen behinderten Menschen und der Polizei zu erleichtern. Mit abgestimmten Konzepten und Aufklärungsmaßnahmen konnte gegenseitiges Vertrauen und Sicherheit im Umgang miteinander geschaffen werden“, erklärten David Langner und Heike Raab. „Aus diesem Grund freuen wir uns, dass bis 2017 ein neuer Aktionsplan mit 18 Maßnahmen umgesetzt werden soll.“ Schwerpunkte für die Arbeit der Kooperationspartner in den nächsten drei Jahren seien beispielsweise die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Kriminalität und umfassende Barrierefreiheit. Ziel sei es auch, verstärkt behinderte Menschen zu erreichen, die nicht in Einrichtungen leben.

Neben einer weiteren wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas soll es fest im Lehrangebot des Bachelor-Studiengangs „Polizeidienst“ sowie dem Fortbildungsangebot verankert werden, so Langner und Raab. „Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen setzen wir auf eine enge und gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Behindertenbeiräten und –beauftragten“, betonte Langner. Staatssekretärin Raab hob hervor, dass zur gesellschaftlichen Inklusion auch die Kontakte von behinderten Menschen mit der Polizei gehören. Da Hör- oder Sehbehinderungen, aber auch psychische Beeinträchtigungen für Polizistinnen und Polizisten nicht auf Anhieb zu erkennen seien, könne es leicht zur Fehldeutung von Verhaltensweisen oder zu Problemen im Umgang miteinander kommen. „Deshalb schulen wir unsere Polizistinnen und Polizisten in der Aus- und Fortbildung gemeinsam mit Behindertenverbänden, um im gemeinsamen Miteinander Vertrauen aufzubauen und konkrete Hilfestellungen zu bekommen“, so Raab.

Die von der LZG herausgegebene Broschüre „Menschen mit Behinderungen und Polizei – Vertrauen, Transparenz und Sicherheit“ soll nun in weitere barrierefreie Formate umgesetzt werden. „Der neue Ratgeber informiert einerseits Polizistinnen und Polizisten über Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Ebenso klärt er aber auch behinderte Menschen über die Polizeistruktur mit ihren Zuständigkeiten sowie über die Hilfsangebote der Polizei für behinderte Menschen auf“, erläuterte LZG-Geschäftsführer Jupp Arldt. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch betonte, dass der Aktionsplan zur Zielvereinbarung gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern aus dem Sozial- und Innenministerium, der Polizei, der LZG, den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie der Selbsthilfe entwickelt wurde. Auch der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen begrüßt die Fortschreibung des Aktionsplans.

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