Behindertenverband geht gegen Ausschluss von Scooterfahrern vor

Foto: CC BY-ND 2.0, Kecko
Foto: CC BY-ND 2.0, Kecko

Seit Herbst 2014 erreichen den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) fast täglich neue Meldungen, dass Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung ein Elektromobil (E-Scooter) benutzen müssen, von Bus und Straßenbahn nicht mehr mitgenommen werden.

„Dieses Mitnahmeverbot ist eine beispiellose Diskriminierung“, bringen es Heike Witsch, ÖPNV-Expertin und Manfred Liebich, Experte für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum beim BSK e.V. auf den Punkt. Verkehrsunternehmen von Kiel bis München lehnen neuerdings die Beförderung von Scooternutzern aus haftungsrechtlichen Gründen ab. Sie verweisen auf eine ausdrückliche Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

„Der Scooter ist kein Spaßfahrzeug für Gehfaule, sondern ein anerkanntes Hilfsmittel für gehbehinderte Menschen, das ein weitgehend selbständiges Leben erleichtern soll. E-Scooter wie Rollstühle sind Krankenfahrstühle nach geltendem Gesetz und haben zum überwiegenden Teil eine Hilfsmittelnummer. Mobilitätseingeschränkte Menschen sind wie bisher auf die Mitnahme ihres E-Scooters in Bussen und Straßenbahnen angewiesen“, stellen beide Experten fest.

Der BSK, der sich als anerkannter Verbraucherschutzverband in jüngster Zeit erfolgreich gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung eingesetzt hat, hat nun die Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahn AG (BOGESTRA) und die Kieler Verkehrsgesellschaft ( KVG) abgemahnt.

Beide Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen Menschen mit E-Scootern von der Beförderung generell ausgeschlossen. Dies stellt einen Diskriminierungstatbestand von Menschen mit Behinderung dar und deckt sich nach Ansichten des BSK e.V. nicht mit den Beförderungspflichten. Aus diesem Grund wurden diese beiden Verkehrsgesellschaften abgemahnt, um die Mobilität für Menschen mit Behinderung wieder zu ermöglichen.

(pm)

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