Anlässlich des 5. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als geltendes, innerstaatliches Recht erklärt im Namen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD) dessen Vorsitzender Dr. Ilja Seifert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass auch fünf Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland Menschen mit Behinderungen nach wie vor als Personengruppe massiv am Leben in der Gesellschaft gehindert werden.“
Auf einer Festveranstaltung im Berliner Kleisthaus Mitte März sei deutlich geworden, so Seifert, dass auch fünf Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik weder von einer buchstaben- noch gar von einer sinngemäßen Umsetzung der Konvention gesprochen werden kann. Der ABiD-Vorsitzende: „Wir beobachten – im Gegenteil – eher eine subtile Umsetzungsblockade. Bis jetzt ist ja nicht einmal die Assistenz im Ehrenamt gesichert, obwohl doch die Beteiligung Betroffener eine Verpflichtung aus der BRK ist. Das Ehrenamt wird zwar gern gelobt, als echte Arbeit, für die Anspruch auf Assistenz bestünde, aber nicht anerkannt.“
Bei der Ratifizierung vertrat die Bundesregierung in einer „Denkschrift“ nach Seiferts Worten die Auffassung, dass in Deutschland alles bestens sei und allenfalls kleinere Nachjustierungen nötig wären. Tatsächliche Verbesserungen seien jedoch vom Gesetzgeber jahrelang ausgebremst worden, z.B. beim Bundesteilhabegesetz (dabei liege ein Gesetzentwurf zur sozialen Teilhabe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen vor), beim Bundeswahlgesetz oder auch beim Pflegeneuausrichtungsgesetz.
Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK ist nach Seiferts Auffassung wenig verbindlich und die Administration sieht ihn eher als eine „Vision der Zivilgesellschaft“ an, nicht aber als Handlungsauftrag. „Mit dieser Herangehensweise werden uns – Bürgerinnen und Bürgern mit Beeinträchtigungen sowie unseren Angehörigen – Ressourcen und Teilhabemöglichkeiten immer noch vorenthalten“, kritisiert er. Der vielbeschworene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik habe damit auch nach fünf Jahren UN-BRK nicht stattgefunden. Die BRK-Allianz habe den schöngefärbten Bericht der Bundesregierung an die UN faktisch in allen wesentlichen Punkten widerlegt. Es fehle immer noch ein menschenrechtsbasierter Behinderungsbegriff, der die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die freie Persönlichkeitsentfaltung jeder und jedes Einzelnen in den Mittelpunkt rückt.
„Wir fordern die Bundesregierung an diesem Tag erneut und nachdrücklich auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und zügig ein einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabeleistungsgesetz, das als Nachteilsausgleich im 9. Sozialgesetzbuch verankert ist, in den Bundestag einzubringen, denn gesetzliche Regelungen für die Verbesserung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen sind im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland längst überfällig“, unterstreicht Dr. Ilja Seifert abschließend in seiner Erklärung.