Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die stufenweise Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Ab dem 01.01.2016 müssen alle neu angeschafften Fahrzeuge und ab dem 01.01.2020 alle Fahrzeuge über mindestens zwei Rollstuhlplätze verfügen. Um den Prozess der stufenweisen Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet. Um die Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen auch zu überprüfen, sucht der BSK Mobilitäts-Scouts, die durch eine Testfahrt mit dem Fernlinienbus diesen auf die Barrierefreiheit testen.
Die Aufgaben eines Mobilitäts-Scouts
• Buchung der Fahrten mit verschiedenen Fernbuslinien,
• Durchführung der Testfahrt,
• Überprüfung der Barrierefreiheit sowohl bei der Vorbereitung der Fahrt (Buchung) als auch bei An- und Abreise,
• Dokumentation der Ergebnisse durch Fotos und Berichte.
Sein Profil
• Mobilitätseinschränkung (Rollstuhlnutzer/in, Gehbehinderung, Sehbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung, usw.),
• der Scout hat möglicherweise auch eine Assistenz und/oder einen Blindenhund,
• er kann selbstständig das Buchen der Reise übernehmen,
• mit dem Computer umgehen, um die Ergebnisse (Fotos und Berichte) zu verfassen,
• reist gern und ist gern mit anderen Menschen unterwegs,
• ist kontaktfreudig und hat auch kein Problem damit, mit dem Fahrpersonal in Kontakt zu treten.
Für die Testfahrten gibt es eine Aufwandsentschädigung. Zur Vorbereitung findet vom 27. bis 30. August 2015 in Berlin ein Workshop statt. Dieser wird von der Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse durchgeführt. Bei diesem Workshop lernen die Teilnehmer das nötige Hintergrundwissen, um eine Testfahrt durchführen zu können.
Verbindliche Anmeldungen zum Workschop bitte HIER
Das Programm zum Workshop HIER