Das von der Bundesregierung geplante 1. Pflegestärkungsgesetz soll die Pflegeversicherung stärken und weiterentwickeln. Der Gesetzesentwurf ermöglicht Pflegebedürftigen eine bessere Versorgung und stärkt die Pflege zu Hause. Gerade bei der Entlastung pflegender Angehöriger besteht jedoch noch Nachbesserungsbedarf, urteilt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Die SBK hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe deshalb eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, wie die Situation von Pflegebedürftigen und Pflegenden verbessert werden kann.
Die Betreuung eines pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen ist verantwortungsvoll, anstrengend und kann pflegende Angehörige auf Dauer an ihre Belastungsgrenzen führen. „Um pflegende Angehörigen zu entlasten, ist es notwendig, die Leistungen so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten“, sagt Gertrud Demmler, Vorstand der SBK. „Wir fordern deshalb den Abbau bürokratischer Hemmnisse.“ In einem Papier, das die SBK dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegt hat, werden Verbesserungen beschrieben, die aus der praktischen Erfahrung der SBK heraus dringend geboten sind. Die SBK-Pflegekasse hatte 2013 ein Volumen von insgesamt rund 360 Millionen Euro und unterstützte rund 46.000 Pflegefälle im ambulanten und stationären Bereich mit Leistungsausgaben von insgesamt 208,4 Millionen Euro.
Vereinfachung und Bürokratieabbau
So sollte der Ehegatte bzw. Lebenspartner eines Pflegebedürftigen im Bereich Pflege juristisch handlungsfähig gestellt werden, so dass er Pflegeleistungen für den Partner beantragen und quittieren kann. Eine entsprechende Regelung würde aus SBK-Sicht zu mehr Rechtssicherheit beitragen und viele alltägliche Vorgänge vereinfachen. Bei der Notwendigkeitsprüfung von Pflegemitteln für den täglichen Verbrauch schlägt die SBK eine Prüfung durch die Pflegekasse vor, um bürokratische Umwege über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abzukürzen.
Pflegende stärker entlasten
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind wichtige Angebote, um pflegende Angehörige zu entlasten. Hinsichtlich der Erstattungshöhe sollte kein Unterschied bestehen, ob der Pflegebedürftige während der Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst oder durch Angehörige weitergepflegt wird. Die sechsmonatige Wartezeit, die bis zur Inanspruchnahme bislang eingehalten werden muss, sollte aus SBK-Sicht abgeschafft werden. Das Pflegegeld sollte während der Auszeit in vollem Umfang weitergezahlt werden. Um die Flexibilität zu erhöhen, sollten Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zudem gegenseitig zu 100% anrechenbar sein.
Erleichterungen für Pflegebedürftige
Die Vorschläge der SBK sehen außerdem eine flexiblere Handhabung der zusätzlichen Betreuungsleistung vor: Durch die Einführung eines Jahresbudgets sollen Pflegebedürftige größere Flexibilität bei der Beantragung und Auszahlung der Leistung erhalten. Wichtig ist aus SBK-Sicht auch eine Verbesserung des Verfahrens zur Feststellung der Pflegestufe. Aus SBK-Sicht sollte bei der Begutachtung durch den MDK immer eine dritte Person hinzugezogen werden, die das Vertrauen des Pflegebedürftigen genießt, so dass der Gutachter einen besseren Eindruck über den Alltag des Pflegebedürftigen erhält.