Einen Affront gegen Millionen behinderter Menschen in Deutschland sieht der Deutsche Behindertenrat (DBR) in dem Vorhaben der Bundesregierung, die Kommunen nicht im Rahmen eines neuen Bundesteilhabegesetzes, sondern auf anderen Wegen finanziell zu entlasten.
„Wenn die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes nicht mehr durch finanzielle Anreize aus dem Bundeshaushalt flankiert wird, verstößt die Koalition gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag, verabschiedet sich von ihrer ersten prioritären Maßnahme im Vertrag, begräbt das Gesetzesvorhaben
und verschiebt die damit verbundene längst überfällige Reform der Eingliederungshilfe auf den Sankt-Nimmerleinstag“, kritisiert Dr. Detlef Eckert, Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses.
Ohne ein nennenswertes Budget fehle dem Reformprozess nicht nur der Motor, sondern auch der Spielraum für substanzielle Verbesserungen. Deshalb fordert Eckert die Bundesregierung dazu auf, zu ihrem Wort und den Festlegungen im Koalitionsvertrag zu stehen, statt die behinderten Menschen und ihre Verbände, die mit dem Bundesteilhabegesetz große Hoffnungen verbunden haben, vor den Kopf zu stoßen. „Das bedeutet, ein einkommens- und vermögensunabhängiges Bundesteilhabegesetz für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen, mit dem der Anspruch auf unabhängige Beratung eingelöst wird und sich Alternativen zu Sonderwelten eröffnen“, so Eckert.
Zum Hintergrund: Erste Pläne zur Reform der Eingliederungshilfe außerhalb der Sozialhilfe gab es bereits Anfang der 70er Jahre. Das Großprojekt wurde von Legislaturperiode zu Legislaturperiode verschoben, während die Kommunen von den steigenden Sozialausgaben erdrückt werden. Auch 2008/2009 scheiterten ernsthafte Reformbemühungen an fehlenden finanziellen Anreizen. Deshalb verknüpfte die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag das Reformprojekt mit der finanziellen Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro. Seit Sommer 2014 sondieren nun die Beteiligten aus Kommunen, Ländern, Verbänden und Betroffenen unter der Federführung von Sozialministerin Andrea Nahles die Möglichkeiten der konkreten Ausgestaltung einer Gesetzesreform in einem breit angelegten Beteiligungsprozess.
Mit am Tisch verhandeln zehn DBR-VertreterInnen, die bei der Ankündigung aus dem Bundesfinanzministerium ihrem Unmut genauso Luft machten wie die anderen Beteiligten. Neben dem Ärger wurde auch der Glaubwürdigkeitsverlust der Regierung thematisiert.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein breites politisches Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dr. Detlef Eckert Koordinator des DBR-Arbeitsausschusses 2015