Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßt die geplante Änderung des Wohngeldgesetzes, die am 8. Mai im Kabinett beschlossen wurde.
„Das Thema Wohnraum ist eine der großen sozialen Fragen dieser Zeit. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist bezahlbarer Wohnraum ein drängendes Thema, denn sie leben überdurchschnittlich oft in prekären Verhältnissen und sind daher armutsgefährdet. Deswegen begrüße ich die geplante Erhöhung des Einkommensfreibetrags für Menschen mit einer Schwerbehinderung“, so Dusel. „Allerdings ist dies nur ein Aspekt: Wichtig ist, zukünftig mehr in den barrierefreien Wohnungsbau zu investieren. Denn nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine Voraussetzung für ein würdiges Leben, weil sie Handlungsfreiheit gibt, die Möglichkeit selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum hat eine starke soziale Dimension und ist für eine offene Gesellschaft unerlässlich“, mahnte Dusel.
Das Wohngeldstärkungsgesetz sieht unter anderem vor, den Freibetrag für Personen mit einer Schwerbehinderung von 1.500 Euro auf 1.800 Euro jährlich zu erhöhen. Für schwerbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 wurde dieser seit 1990 nicht mehr angepasst. Außerdem soll der anrechnungsfreie Betrag von 4.800 Euro auf 6.540 Euro jährlich für eine pflegebedürftige Person erhöht werden, wenn sie den von ihren Angehörigen erhaltenen Unterhalt für eine Pflegeperson oder eine Pflegekraft aufwendet.