E-Scooter müssen auch weiterhin befördert werden!

Foto: CC BY-ND 2.0, Kecko
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Durch die Annahme der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet sich Deutschland, die persönliche Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Daseinsvorsorge haben die Kommunen eine Verpflichtung die Mobilität der Bevölkerung im gesetzlichen vorgegebenen Rahmen zu erfüllen. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Im Rahmen der öffentlichen Zuwendungen für den ÖPNV erhalten die Auftragnehmer jährlich 120 Millionen für die Beförderung von Menschen mit Behinderung. Diese Mittel sollen den Mehraufwand sowie die kostenfreie Mitnahme von betroffenen Personen sicherstellen. Die Krankenkassen sowie andere Kostenträger stellen derzeit Personen zur Habilitation und Rehabilitation sogenannte E-Scooter als anerkannte Hilfsmittel zur Verfügung. Der SoVD NRW fordert die Verkehrsunternehmen auf, die Mitnahme von E-Scootern, die als anerkannte Hilfsmittel genutzt werden, im ÖPNV sicherzustellen! Die Verkehrsunternehmen sollen die Mitnahme der E-Scooter im ÖPNV sofort wieder ermöglichen.

Nach der Veröffentlichung eines Gutachtens des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV) zum Unfallrisiko durch E-Scooter, hatten Städte wie Bochum, Köln, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Herten und Bottrop die Elektromobile aus Straßenbahnen und Bussen verbannt. In dem Gutachten ist die Rede von erhöhter Kippgefahr bei starken Bremsmanövern.

 

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