Echte Selbstbestimmung und Partizipation sehen anders aus.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. befürchtet zunehmende Probleme, wenn Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben führen wollen. Dieses werde nicht nur durch die unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen erschwert, sondern zusätzlich durch Regelungen, die nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) greifen sollen, wenn gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege zu erbringen sind.

In ihrer Stellungnahme zu den Vorstellungen von GKV und BAGüS kritisiert die ISL das fehlende Wahlrecht der Leistungsberechtigten hinsichtlich der Leistungserbringer. „In der Praxis wäre das fatal“, schreibt Matthias Vernaldi, ISL-Sprecher für Persönliche Assistenz und Persönliches Budget.
Vernaldi empört sich auch über die viel zu kurze Frist zur Stellungnahme über die Weihnachtsfeiertage: Das Schreiben wurde am 15. Dezember 2017 versandt. Bereits am 5. Januar 2018 endete die Frist zur Einreichung der Stellungnahme. „Diese Scheinbeteiligung widerspricht dem Partizipationsgebot der UN-Behindertenrechtskonvention“, so Vernaldi.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention, in der das Modell der Persönlichen Assistenz festgeschrieben und die Prinzipien der Selbstbestimmung verankert sind, müssten laut ISL die Leistungsansprüche von selbstgewählten Leistungserbringern abgerufen werden können.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im Anhang oder Download unter:
ISL Stellungnahme §13 SGB XI

www.isl-ev.de

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