Das Bundeskabinett hat Anfang April die erste gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen veranlasst. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Die Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und sollen bei einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen zugelassen werden. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 bis 20 km/h sollen Radwege benutzen.
Marcus Graubner, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland und Werner Hartig vom ADFC Stendal gaben hierzu eine Stellungnahme ab, um für Gefahren zu sensibilisieren und zum Dialog aufzurufen. Sie gaben zu bedenken, dass gerade auf Menschen mit Behinderungen Probleme bei der gemeinsamen Nutzung von Gehwegen mit Elektrokleinstfahrzeugen zukommen können. Eine Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit den Verbänden für Menschen mit Beeinträchtigungen, zu Fuß Gehender und der Radfahrer sei notwendig. Man wolle auf mehrere Problematiken aufmerksam machen, die mit der Nutzung der Kleinstmobile auftauchen können. Dazu gehöre beispielsweise, dass manche Gehwege sehr schmal gestaltet seien, so dass ein gefahrloses Überholen nicht immer möglich ist. Menschen mit Sinnesbehinderungen könnten zudem aufgrund der Geräuschlosigkeit der Kleinstfahrzeuge einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sein. Eine Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Gefahren sei unabdingbar.