Im neuen Ratgeber „Inklusion macht Schule“ wird auf 30 Seiten erläutert, welche Möglichkeiten Kinder mit Behinderung nach den Regelungen des neues Schulgesetzes haben, eine allgemeine Schule zu besuchen.
„Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch für sein Kind wahrnehmen“, betont die Juristin Kirsten Ehrhardt, Leiterin des Projekts „Unabhängige Beratung“ der LAG BW GLGL, die den Ratgeber geschrieben hat. Auch drei Eltern, deren Kinder inklusiv beschult werden oder wurden, haben am Ratgeber mitgearbeitet, ebenso Frau Professor Dr. Kerstin Merz-Atalik von der PH Ludwigsburg (Beratung Pädagogik) und die Frankfurter Kanzlei Latham & Watkins LLP (Beratung Recht), die schon 2012 gemeinsam mit der LAG BW GLGL einen eigenen Gesetzentwurf für ein inklusives Bildungssystem erarbeitet hatte.
Im Ratgeber sind die 12 Kapitel immer in einen ersten Überblick und eine ausführliche Erläuterung („Für alle, die mehr wissen wollen“) aufgeteilt. Illustriert wurde er von Lavinia Sergi (16), einem jungen Mädchen mit dem CHARGE-Syndrom, das in Heidelberg in eine inklusive Klasse geht
Mit dem Ratgeber liegt nun auch eine erste Kommentierung des Gesetzes vor, die nicht nur auf die problematischen inhaltlichen Aspekte – die UN-Behindertenrechtskonvention wurde nicht angemessen umgesetzt -, sondern auch auf handwerkliche Schwächen hinweist. Kirsten Ehrhardt: „Wir werden genau beobachten, wie die Staatlichen Schulämter ihre Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes wahrnehmen und ob künftig wirklich mehr Inklusion in baden-württembergischen Schulen stattfindet, oder am Ende doch alles bleibt, wie es ist.“
HIER können Sie den Ratgeber downloaden:
Elternratgeber
Die Autorin Kirsten Ehrhardt ist vom Thema Inklusion in der Schule direkt betroffen. In Ihrem Buch „Henri – ein kleiner Junge verändert die Welt“ beschreibt sie die Geschichte des Kampfes für schulische Inklusion ihres Sohnes Henri, der mit Down Syndrom lebt. Vorausgegangen war eine wochenlange bundesweit geführte Debatte. Henri sollte nach dem Wunsch seiner Eltern mit einigen Kindern seiner Grundschulklasse aufs Gymnasium wechseln. Doch dort wurde er abgelehnt, ebenso von der Realschule.