Der Selbstvertretungsverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) bekräftigte anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai, es sei auch siebenundzwanzig Jahre nach dem ersten Protesttag und trotz zehn Jahren UN-Behindertenrechtskonvention nötig, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen mit Protestaktionen einzufordern.
Ottmar Miles-Paul, der 1992 den ersten Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen für die ISL mit koordiniert hat, erklärte: „Gerade heute, im Vorfeld einer sehr wichtigen Europawahl, ist es wichtiger denn je, dass Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen ihre Menschenrechte einfordern und ihre Stimme für ein sozial gerechtes und inklusives Europa erheben. Der 1994 gewonnene Kampf für die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 durch Deutschland sind wichtige Etappensiege gewesen. In der Praxis erleben behinderte Menschen und ihre Angehörigen jedoch täglich, dass diese Rechte immer wieder mit Füßen getreten werden und Inklusion oft noch ein Fremdwort ist.“
Auch Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, äußerte sich im Rahmen des Protesttags und fordert die steuerliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. „Der Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderungen im Einkommensteuerrecht ist seit 44 Jahren – seit 1975 – nicht erhöht worden,“ so Dusel. „Das widerspricht der wirtschaftlichen Realität, ist niemandem zu vermitteln und schlichtweg ungerecht. Ich appelliere an die Bundesregierung, sich dieses Themas anzunehmen und den Pauschbetrag deutlich zu erhöhen.“
Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind in § 33b die Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen geregelt. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Alltag häufig höhere Kosten als Menschen ohne Behinderungen haben, zum Beispiel höhere Mobilitätskosten. Der Pauschbetrag ist gestaffelt nach Grad der Behinderung (GdB). Weitergehende Ausgaben können zwar als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies ist jedoch mit erhöhtem Aufwand sowohl für Steuerzahler als auch für die Finanzämter verbunden.