Das Bundesgesundheitsministerium hat angekündigt, ab 2019 Personaluntergrenzen für besonders pflegeintensive Bereiche in Krankenhäusern festzulegen.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat damit die gescheiterten Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen über entsprechende Personalschlüssel zum Anlass genommen, um eine gesetzliche Regelung zu finden.
„Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte“, so Spahn. Die Ministerverordnung tritt ab Oktober 2018 in Kraft und kann ab Januar 2019 in den Krankenhäusern geahndet werden.