Bei der geplanten „Triage-Regelung“ im Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag, den 13. Oktober, in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, darf das Verbot der Ex-Post-Triage keinesfalls aufgeweicht werden. Vielmehr ist es durch konkrete Strafandrohungen zu erhärten. Bei der Ex-Post-Triage wird eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen, obwohl der nun zum Sterben verurteilte Mensch ohne Therapieabbruch möglicherweise noch eine Überlebenschance gehabt hätte. Vorschläge zur Strafbarkeit der Ex-Post-Triage im derzeit diskutierten Infektionsschutzgesetz enthalten die neuen erweiterten Gesetzesformulierungen des Runden Tisch Triage: „Wir positionieren uns damit gegen das Votum des Bundesrats, der eine Überprüfung des Verbots der Ex-Post-Triage angemahnt hat“, erläutert Dr. Sigrid Arnade, Mitinitiatorin des Runden Tisch Triage. „Anscheinend hat der Bundesrat dem Drängen von Teilen der Ärzteschaft nachgegeben, die schon länger die Erlaubnis der Ex-Post-Triage mit garantierter Straffreiheit fordern“, mutmaßt Arnade. „Dass dadurch die Würde und das Lebensrecht der Betroffenen verletzt und die deutsche Verfassung mit Füßen getreten wird, nimmt man offensichtlich billigend in Kauf. Das ist beschämend!“ Selbst wenn die Ex-Post-Triage verboten bliebe, entspricht der Gesetzentwurf laut Arnade auch grundsätzlich in keiner Weise den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe in einem Beschluss im Dezember 2021 festgestellt, dass ein Vergleich von Erfolgsaussichten zu Diskriminierungen führen könne. „Wieso soll das nun bei einem Vergleich von Überlebenswahrscheinlichkeiten, wie ihn der Gesetzentwurf vorsieht, anders sein? Es ist diskriminierend, wenn nur den vermeintlich Stärkeren bei knappen Ressourcen eine Überlebenschance gegeben wird“, kritisiert Arnade. „Die bislang verfassungsrechtlich gültige Lebenswertindifferenz wird mit diesem Gesetz in seiner jetzigen Form ausgehebelt. Lebenswertindifferenz bedeutet, dass kein Leben mehr wert ist als ein anderes. Beispielsweise ist das Leben eines jungen oder nicht behinderten Menschen nicht mehr wert als das einer alten oder behinderten Person. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen der zugrundeliegenden Logik, dass die Schwächeren für die Stärkeren geopfert werden, mag ich mir gar nicht ausmalen.“