„Im Alltag von Menschen mit Behinderung ist die Konvention unzureichend umgesetzt. Betroffene und ihre Familien bleiben Bittsteller, werden in Armut gedrängt und diskriminiert“, erklärt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 5. Jahrestag der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März. Die Konvention ist einschließlich des Fakultativprotokolls in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht. Werner weiter:
„Wie die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände will auch DIE LINKE zügig ein Bundesteilhabegesetz. Während es noch im Wahlkampf hieß, die Vorarbeiten seien fast abgeschlossen, ist jetzt von 2016 die Rede. Wir wollen einkommens- und vermögensunabhängige, bedarfsgerechte Leistungen, unabhängige Beratung und eine Bedarfsermittlung nach bundeseinheitlichen Kriterien auf Augenhöhe zwischen Betroffenen und Leistungsträgern. Vorschläge dazu liegen lange genug auf dem Tisch.
Es geht jedoch um wesentlich mehr. Menschenrechte erfordern inklusive Gesellschaftsbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Das Teilhabegesetz kann umfassende Strukturveränderungen, einschließlich der erforderlichen Finanzierung, nicht ersetzen. Das Kooperationsverbot muss endlich fallen, damit inklusive Bildung nicht zum Sparmodell verkommt. Es geht um inklusive Sozialräume mit barrierefreien öffentlichen Gebäuden, Nahverkehr, Arztpraxen und Kultureinrichtungen. Es geht um wirksame Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen: starke Schwerbehindertenvertretungen, entscheidungsbefugte Behindertenbeiräte sowie Werkstatträte. In diese Richtung muss der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention