„Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das heute im Kabinett beschlossen wurde, verbessert vor allem den Zugang der Patienten zur ärztlichen Versorgung“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Das Thema Wartezeit beim Arzt werde sich durch die neuen Regelungen entschärfen, so Elsner. So sollen die Terminservicestellen für die Versicherten künftig rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein und freie Arzttermine – auch in Akutfällen – vermitteln. Zudem werde endlich auch eine bundeseinheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Terminvermittlung unter der 116 117 in allen Regionen Deutschlands eingeführt und die Mindestsprechzeiten für GKV-Patienten ausgeweitet.
Positiv seien auch die Regelungen zur Stärkung der Versorgung auf dem Land. Hausärzte in strukturschwachen Regionen werden durch besondere Vergütungsregelungen in ihrer steuernden Funktion unterstützt – etwa bei der Terminvermittlung zu Fachärzten. Dies gilt auch für die Förderung der sprechenden Medizin. Ein deutlicher Mehrwert für die Patienten werde auch durch Einführung der elektronischen Patientenakte erreicht. „Dass die Patienten auch über mobile Geräte wie Smartphones auf die Patientenakte zugreifen können sollen, ist ein weiterer guter Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Elsner betonte, man müsse nun genau verfolgen, wie die Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. „Wir sehen, dass das Gesetz zu Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führen wird. Diese sind dann gerechtfertigt, wenn mit dem Geld eine deutliche Verbesserung für die Versorgung der Versicherten erreicht wird.“