Keine erhöhte Gefahr durch E-Scooter

Scooterverbot
Von E-Scooter geht im ÖPNV keine erhöhte Gefahr aus. Foto: BSK

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Unfällen, die sich in Bussen und Bahnen bei der Mitnahme von Personen mit einem E-Scooter zugetragen haben, vor. Das erfuhr der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe durch seine Anfrage an die Bundesregierung anlässlich der Tatsache, dass immer mehr Verkehrsunternehmen bundesweit Verbote ausgesprochen haben.

Diese berufen sich auf eine Studie vom Mai 2014, wonach E-Scooter ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen könnten. Viele Menschen mit Behinderung sind jedoch auf einen E-Scooter angewiesen. Sie fühlen sich nun benachteiligt, weil sie vielerorts den ÖPNV nicht mehr nutzen können. In NRW sind nach Schätzungen somit mehr als 30.000 Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt.

„Natürlich kann man immer Gefahren aufzeigen, aber die gibt es sicherlich auch bei Rollatoren, Kinderwagen, schweren Koffern oder Fahrrädern. Verbieten geht immer ganz schnell. Auch ohne statistische Grundlage zu Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Mitnahme von Personen mit einem E-Scooter kam es bundesweit zu Verboten. Ich kann gut verstehen, dass sich die Betroffenen benachteiligt fühlen“, ärgert sich Hubert Hüppe.

Hoffnung setzen Hubert Hüppe und die Betroffenen nun in das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein. Neben dem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde festgestellt, dass kein sachlicher Grund für das pauschale Verbot gegeben sei und die vorgetragenen Sicherheitsbedenken den Beförderungsausschluss von allen E-Scootern nicht rechtfertige. „Verkehrsbetriebe müssen bald wieder die Möglichkeit schaffen, Menschen, die auf eine E-Scooter angewiesen sind, am ÖPNV teilhaben zu lassen“, hofft Hüppe.

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