Zum Wohngipfel im Bundeskanzleramt am 21. September 2018, fordert der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, Barrierefreiheit zur Voraussetzung für geplante Investitionen des Bundes in den sozialen Wohnungsbau zu machen. „Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen sozialer Wohnungsbau. Deshalb dürfen keine neuen Wohnungen mit Barrieren gebaut werden. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine Voraussetzung für ein würdiges Leben, weil sie Handlungsfreiheit gibt, die Möglichkeit selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum hat eine starke soziale Dimension und ist für eine offene Gesellschaft unerlässlich,“ sagt der Beauftragte. „Nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen wird durch Barrierefreiheit gesteigert. Familien mit Kindern oder ältere Menschen profitieren genauso. Deswegen ist sie gerade auch vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft ein wirtschaftlicher Standortvorteil. Sie muss zum Qualitätsstandard werden,“ so Dusel. Aus Sicht des Beauftragten sollte außerdem geprüft werden, welche steuerlichen Vergünstigungen für Bauherren, die barrierefreien Wohnraum bereitstellen, gewährt werden können. Zudem sollten Maßnahmen wie das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, für das die Bundesregierung Fördermittel bereitstellt, weiter ausgebaut und stärker gefördert werden. Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, barrierefreien Wohnungsbau zu fördern. Zum Wohngipfel sind alle Akteure eingeladen, die etwas mit Bauen zu tun haben und die einen Beitrag zu mehr Wohnungen leisten können. Dazu zählen Akteure aus Bund, Ländern und Kommunen, Mietervertretungen, die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die Gewerkschaften und die Bauwirtschaft.