Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt einen Entschließungsantrag in das Bundesrats-Plenum am 29. September 2023 ein, um eine finanzielle Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe einzufordern. Der Bund wird aufgefordert, seinen seit 2018 in unveränderter Höhe gewährten Beitrag zur Entlastung der Kommunen von bisher fünf Milliarden Euro um mindestens weitere fünf Milliarden Euro anzuheben. Darüber hinaus soll diese finanzielle Beteiligung künftig dynamisiert und an die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe gekoppelt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen mit den Kostenentwicklungen der Eingliederungshilfe künftig nicht länger alleine gelassen werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Sozialausgaben steigen und steigen: Ein besonderer Faktor sind dabei die Ausgaben für die Eingliederungshilfe, die zu großen Teilen über die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen getätigt werden. Im Wege der Umlage werden kreisfreie Städte, Kreise und Gemeinden daran beteiligt. Seit 2018 stellt der Bund unverändert bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld reicht vorne und hinten nicht mehr aus. Laut statistischem Bundesamt sind die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1 Prozent). Das können die Kommunen aus Bordmitteln nicht mehr Seite stemmen. Es bedarf einer höheren und dynamisierten Bundesbeteiligung, denn die Eingliederungshilfe ist Bundesrecht.“
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Die Zahl der Menschen mit Behinderungen wächst. Folglich muss uns auch Ihre Teilhabe mehr wert sein. Die Eingliederungshilfe ist eine tragende Säule zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und damit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat. Die daraus resultierende Ausgabendynamik stellt die Länder und Kommunen bereits seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. Es wird daher höchste Zeit, eine angemessene Beteiligung des Bundes an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sicherzustellen.“
Der Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen wird am 29. September in den Bundesrat eingebracht. Mit dem Entschließungsantrag will die Landesregierung die Ausgabensteigerungen der kommunalen Aufgabenträger wirksam begrenzen. Gründe für den Anstieg der Nettoausgaben um rund 69 Prozent seit 2012 sind vor allem die wachsende Anzahl Leistungsberechtigter sowie steigende Bedarfe einer immer älter werdenden Gesellschaft.
Der kontinuierliche Anstieg der Personen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sind sowie deren steigende Bedarfe, sind für die Kommunen mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Dies zeigt die Entwicklung der Ausgaben für die Eingliederungshilfe, deren Dynamik auch nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes weiter zugenommen hat. Nachdem im Zeitraum 2012 bis 2016 die jahresdurchschnittliche Zunahme der bundesweiten Nettoausgaben auf weniger als 700 Millionen Euro stiegen, legten die Eingliederungshilfeausgaben nach Inkrafttreten des Gesetzes zwischen 2017 und 2022 im Schnitt um 1,2 Milliarden Euro jährlich zu.
Hintergrund
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe steuern maßgeblich die Entwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Umlage der beiden Landschaftsverbände im Land Nordrhein-Westfalen im Besonderen durch die Entwicklung der Eingliederungshilfe geprägt ist. Aktuelle Erhöhungen der Landschaftsverbandsumlagen stehen in einem direkten Zusammenhang zwischen den Kosten für die Eingliederungshilfe auf der einen Seite und einer mangelnden bundesseitigen Refinanzierung auf der anderen Seite. Diese Umlageerhöhungen treffen auf Kommunalhaushalte, die derzeit erheblich unter Druck stehen.
Im Jahr 2022 erhielten laut amtlicher Statistik in Nordrhein-Westfalen rund 258 000 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung.