Patienten und Patientinnen verpflichtet

Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) starteten 2018 als Modellprojekt auf Grundlage des § 32 im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Mittlerweile konnte die EUTB® von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss für Personal- und Sachkosten umgestellt werden. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß §32 SGB IX „die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen…“. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen und Lotsinnen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach Beratungsschwerpunkten im Freitextfeld suchen.

Bundesweit gibt es rund 500 EUTB®-Angebote, die zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe kostenlos beraten und informieren. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges und kostenloses Angebot. Mit der Beratung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gestärkt werden (Empowerment), insbesondere durch die besondere Berücksichtigung der Beratungsmethode des Peer Counseling, der Beratung von Betroffenen für Betroffene. Ebenfalls ist die Beratung offen für Angehörige und ihnen nahestehende Menschen.

Dabei sind die Beratenden in den EUTB®-Angeboten ausschließlich den ratsuchenden Personen verpflichtet und beraten „auf Augenhöhe“. Die EUTB®steht unter dem Leitprinzip „Eine für alle“. Dies bedeutet, dass Menschen unabhängig von der Art ihrer Teilhabeeinschränkung in jedem EUTB®-Angebot beraten werden können. Es gibt keine örtliche festgelegte Zuständigkeit der EUTB®-Angebote; die ratsuchenden Personen bestimmen und wählen selbst aus, an welches EUTB®-Angebot sie sich wenden.

 

Bild: Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Ingo Boelter

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