Um deren Liquidität sicherzustellen, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Darlehen von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wurde jetzt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung überwiesen.
Grund für die Liquiditätsengpässe sind vor allem pandemiebedingte Ausgaben für den Schutz von Pflegebedürftigen, Beschäftigten in der Pflege sowie von pflegenden Angehörigen (Pflegeschutzschirm, Testkosten et cetera). Bei finanziellen Engpässen dieser Art sind in diesem Jahr auch unterjährige Darlehen möglich (§ 12 Abs. 4a Haushaltsgesetz 2022).
Hintergrund: Das Jahr 2021 hatte die SPV bereits mit einem Defizit iHv 1,35 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Einnahmen lagen bei 52,5 Milliarden Euro (2020: 50,62 Mrd. €). Die Ausgaben stiegen von 49,08 Milliarden Euro auf 53,85 Milliaren Euro. Ende 2021 verfügte die SPV noch über einen Mittelbestand iHv 6,85 Milliarden Euro, was 1,6 Monatsausgaben entspricht. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 ergab sich aber bereits ein Defizit von 1,95 Milliarden Euro. Damit betrug der Mittelbestand Ende Juni nur noch 4,9 Milliarden Euro. Dieser Mittelbestand entspricht laut Haushaltsplänen der Pflegekassen rund 1,1 Monatsausgaben und damit nur noch knapp dem derzeitigen Betriebsmittel- und Rücklagesoll bei abgesenkter Ausgabendeckungsquote. Im Juli selbst war ein Defizit von 651 Millionen Euro zu verzeichnen. Hauptursache für das Defizit sind die pandemiebedingten Ausgaben für den Pflegeschutzschirm nach § 150 SGB XI mit Gesamtnettokosten bis einschließlich Juni von rund 1,15 Milliarden Euro. Hinzu kamen die Erstattungen von Testkosten im Rahmen der Testverordnung, die sich in den ersten sechs Monaten des Jahres auf rund 1,18 Milliarden Euro beliefen. Um die Finanzen der Pflegeversicherung langfristig zu sichern, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an Reformvorschlägen, die noch dieses Jahr vorgelegt werden sollen.