Personen mit Behinderung haben die gleichen Möglichkeiten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten wie nicht betroffene Kommilitonen. Auf Antrag ist jedoch unter Umständen ein längerer BAföG-Bezug möglich sowie ein zusätzlicher Härtefreibetrag, der den monatlich ausgezahlten Förderbetrag erhöht. Bei der Dahrlehensrückzahlung kann die Berücksichtigung von Behinderung beispielsweise zu einem Zahlungsaufschub führen.
An vielen Hochschulen und Studentenwerken gibt es Berater für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Hier finden Interessierte fachkompetente Ansprechpartner: www.studentenwerke.de