Zum 1. Oktober hat die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse ihre Arbeit aufgenommen. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, bietet damit die erste Anlaufstelle bei Fragen und Beschwerden für Reisende mit Behinderung. „Fernlinienbus-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2016 Neufahrzeuge einzusetzen, die barrierefrei sind“, betont Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter beim BSK. „Unser konkretes Ziel ist es, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Auge zu behalten. Darin ist die Herstellung der Barrierefreiheit verankert“, sagt Schwarz. Julia Walter leitet die neue Meldestelle und ist auf die Resonanz gespannt: „Wir haben keine Erfahrungswerte darüber, von wem und wie häufig unsere Meldestelle frequentiert wird“, sagt sie. „Für unseren Verband ist es jedoch wichtig, dass Reisende mit Behinderung eine kompetente Ansprechpartnerin haben, die ihnen bei allen Fragen zum Thema Reisen mit dem Fernlinienbus zur Seite steht“, so Walter.
Bis zur stufenweise Einführung der Barrierefreiheit bei den Fernlinienbussen ist die Meldestelle im Aufbau befindlich und wird als Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure zur Verfügung stehen. Dies umfasst z.B. die Beratung von Reisenden mit Behinderung, Überprüfung der Barrierefreiheit der Fernlinienbusse durch Testfahrten, die Kontaktaufnahme mit allen Beteiligten (Fernlinienbus-Hersteller, -Betreiber, Politik) sowie das Ahnden von Missständen bei nicht barrierefreien Fernlinienbussen.
Die Meldestelle ist von Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 13.30 Uhr unter der Tel.: 030 8145268-53 Email: julia.walter@bsk-ev.org erreichbar.