Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen. Ab Anfang 2017 sollen die von Bund, Ländern und Kirchen zugesicherten Hilfen an die ehemaligen Opfer von Gewalt und Missbrauch in früheren Heimen der Behindertenhilfe ausgezahlt werden.
Sie erhalten ab kommendem Jahr eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen von 3.000 Euro bzw. 5.000 Euro für die Arbeitsleistungen während ihrer Zeit in den Einrichtungen. Das teilte Uwe Schummer, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, in einer Pressemeldung mit.
Im Jahr 2012 wurden die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ von Bund, Ländern und Kirchen errichtet. Schon damals war bekannt, dass es in Heimen der Behindertenhilfe und stationären Psychiatrien ebenfalls zu Missbrauch und Gewalthandlungen kam, doch der Personenkreis wurde damals nicht in die Fonds „Heimerziehung“ einbezogen.
Der Deutsche Bundestag hat mit fraktionsübergreifendem Beschluss vom 7. Juli 2011 die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern sowie den Kirchen auch für diese Menschen Hilfen auf den Weg zu bringen. Nach langen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Kirchen 2016 verständigt und die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen, um den Opfern aus Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrien die entsprechenden Hilfen zukommen zu lassen.
PM/HW