Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2012 hat der Gesetzgeber die Einführung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen eingeführt. Seit 2016 müssen alle neu angeschafften Fernlinienbusse mit zwei Rollstuhlstellplätzen ausgestattet sein. Ab Januar 2020 gilt dies für alle Fernlinienbusse. Um den Prozess der Einführung der Barrierefreiheit zu begleiten, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.
Zur Überprüfung der Barrierefreiheit auf den Fernlinienbussen, hat der BSK Mobilitäts-Scouts im Einsatz, die durch Testfahrten mit dem Fernlinienbus diesen auf Barrierefreiheit testen und überprüfen. Dabei wird die gesamte Reisekette (Buchung – Anreise – Reise – Abreise) betrachtet. Aktuell werden zusätzliche Mobilitätsscouts gesucht. Interessierte können sich ab sofort bewerben. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Mobilitätsscout ist die Teilnahme an einem Workshop, der die notwendigen Hintergrundinformationen vermittelt. Der nächste Workshop findet vom 13. bis 16. Juni 2019 in Berlin statt.
Weitere Informationen: www.barrierefreifueralle.de