„Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen!“

InkontinenzInkontinenz betrifft jeden zehnten Deutschen – von Kindern, über Frauen nach Schwangerschaft, bis zu Männern mit Prostatakrebs. Patienten mit Inkontinenz sind für die Teilnahme am Alltag häufig auf Hilfsmittel angewiesen.

Bei einigen Krankenkassen erhalten die Patienten nur eine auf das Mindeste beschränkte Versorgung, die nicht den Schweregrad der Inkontinenz, die Qualität der Produkte oder die individuellen Lebensumstände berücksichtigt. Eine bundesweite Online-Petition will deshalb die bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen. Die Aktion läuft noch bis zum 11. Juni 2015. „Die Vertrags- und Preispolitik einzelner Kassen lässt in den letzten Jahren erkennen, dass einige Kostenträger nur noch bereit sind, für ihre Versicherten eine auf das Mindeste beschränkte Inkontinenzversorgung bereitzustellen. Benötigen die Patienten wegen ihrer individuellen Lebensumstände oder ihrer Pflegebedürftigkeit eine andere Versorgung, so müssen sie dafür aus eigener Tasche aufzahlen“, so die Deutsche Kontinenz Gesellschaft.

Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL berichtet unter dem Titel „Sparwahn mit System“ in der Ausgabe vom 7. März 2015, dass die niedrigste Monatspauschale für die Versorgung eines Patienten mit Inkontinenzprodukten bei knapp 13 Euro liegt. Damit sei eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten. Auf Basis seriöser Berechnungen sollte eine auskömmliche Pauschale für eine qualitativ angemessene Patientenversorgung vielmehr zwischen 25 und 30 Euro netto pro Monat liegen, fordert die Kontinenz Gesellschaft.
Die „Aktion Inkontinenzhilfe“ ist ein Zusammenschluss von Aktionspartnern, die sich für eine bedarfsgerechte Versorgung bei Inkontinenz einsetzen. Diese müsse den individuellen Lebensumständen oder der vorliegenden Pflegebedürftigkeit gerecht werden und ohne Aufzahlung der Betroffenen erfolgen. Patienten bräuchten, neben den Belastungen und den Einschränkungen im Alltag, die Folgebeschwerden und Folgekosten einer schlechten Inkontinenzversorgung nicht hinzunehmen.

Die Website www.aktion-inkontinenzhilfe.de informiert ausführlich über die Versorgungsqualität bei Inkontinenz. Im Rahmen der Aktion kann auch die Online-Petition „Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen!“ unterschrieben werden. Diese wurde vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. initiiert. Haben bis zum 11. Juni 2015 mindestens 50.000 Menschen die Petition unterschrieben, wird sie an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann überreicht. Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft unterstützt die Aktion Inkontinenzhilfe und die Online-Petition. Ziel müsse nun sein, dass möglichst viele Menschen die Petition unterzeichnen, damit die Versorgung von Menschen mit Inkontinenz sichergestellt werde.

Die Deutsche Kontinenz Gesellschaft e. V. hat es sich als gemeinnützige, medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 1987 zur Aufgabe gemacht, Inkontinenz aus der Tabuzone zu holen und den Weg frei zu machen für eine verbesserte Diagnose, Behandlung und Prävention von Harn- und Stuhlinkontinenz. Dafür steht bundesweit ein interdisziplinärer Expertenrat aller betroffenen Fachrichtungen zur Verfügung. Mit der Zertifizierung von ärztlichen Beratungsstellen sowie Kontinenz- und Beckenboden-Zentren und der Veranstaltung von Fortbildungen trägt die Deutsche Kontinenz Gesellschaft maßgeblich zur Qualitätssicherung in der Behandlung und Beratung von Menschen mit Inkontinenz bei.

Deutsche Kontinenz Gesellschaft e.V. Friedrichstraße 15
60323 Frankfurt am Main
www.kontinenz-gesellschaft.de
E-Mail: info@kontinenz-gesellschaft.de

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