Behindertenbeauftragte begrüßt neues Pflegestärkungsgesetz

Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Foto: Messe Duesseldorf / ctillmann
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele. Foto: Messe Duesseldorf / ctillmann

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, begrüßt das heute im Bundestag  beschlossene Pflegestärkungsgesetz. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung verbesserte Teilhabe für pflegebedürftige Menschen – und damit ein Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, so die Beauftragte. Für Menschen mit Behinderung sind die neuen Regelungen von großer Bedeutung, da Pflegebedürftigkeit und Behinderung oftmals einher gehen.

Das neue Gesetz sieht eine Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürfte, Angehörige und Pflegekräfte vor. Besonders wichtig aus Sicht der Beauftragten sind die Erweiterungen bei den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie die Flexibilisierung von Leistungen durch die sogenannte Umwidmungsregelung. Diese ermöglicht es Pflegebedürftigen, ihre Versorgung stärker dem eigenen Bedarf anzupassen. Auch die Stärkung von ambulanten Wohngruppen und die Erhöhung des Zuschusses für Umbaumaßnahmen sind eindeutige Signale in Richtung verbesserter Teilhabe. „Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie dürfen nicht an den Rand der Gesellschaft abgeschoben werden. Es müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie so leben können, wie sie es sich wünschen – beispielsweise in ihren Familien oder auch in Wohngruppen“, erklärt Bentele.

Auch die Arbeitgeber seien in der Pflicht, ihren Beitrag zu einer menschenwürdigen Pflege – insbesondere zur Entlastung von berufstätigen, pflegenden Angehörigen – zu leisten, fordert die Beauftragte. Aus diesem Grund sei das am vergangenen Mittwoch durch das Kabinett verabschiedete Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ein großer Fortschritt. „Ich bin optimistisch, dass diese Ansätze der Teilhabeorientierung auch in die neue Gesetzgebung der geplanten Eingliederungshilfereform einfließen. Die Grundvoraussetzung sollte immer sein, dass der Mensch mit seinen Selbstbestimmungs- und Teilhaberechten im Mittelpunkt steht“, so Bentele abschließend.

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