Höchste Zeit für ein Bundesteilhabegesetz

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Foto: CC BY-NC 2.0, Mike Herbst

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland am 26. März 2009 tritt der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 dafür ein, die Teilhabe behinderter Menschen durch das von der Bundesregierung versprochene Bundesteilhabegesetz entscheidend zu verbessern.

„Es ist mit der Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, dass diejenigen, die Unterstützung zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile benötigen, arm gemacht werden. Wer Unterstützung vom Staat für seine Assistenz braucht, darf derzeit nicht mehr als 2.600 Euro ansparen und muss regelmäßig einen Teil seines Einkommens abgeben. PartnerInnen werden ebenfalls mit in die Haftung genommen.“ Dies erklärte Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3, der eine von mehreren Behindertenverbänden getragene Kampagne für gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe koordiniert. Deshalb sei die Herauslösung der Hilfen aus dem Sozialhilferecht und die Einführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen sowie bedarfsdeckenden Bundesteilhabegesetzes überfällig.

„Wir brauchen zudem ein Bundesteilhabegeld für behinderte Menschen damit diese ihre Hilfen möglichst selbstbestimmt organisieren und nicht ständig Anträge stellen müssen. Vor allem gilt es jedoch behinderten Menschen Alternativen zur noch weit verbreiteten Aussonderung in Sonderwelten zu bieten. Sei es die Inklusion in den Kindertagesstätten und Schulen von Anfang an, das Leben mitten in der Gemeinde oder die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das Bundesteilhabegesetz muss hier Türen öffnen“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Dabei gelte es auch behinderte Menschen im Blick zu haben, die einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben. Denn gerade für diesen Personenkreis seien individuell organisierte Hilfen oft wesentlich passgenauer als pauschale Angebote in Einrichtungen. „Der Bund und die Länder haben die Chance mit dem Bundesteilhabegesetz viele Türen für behinderte Menschen zu öffnen. Diese müssen sie nutzen“, so Ottmar Miles-Paul.

Weitere Infos gibt’s unter www.teilhabegesetz.org.

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