Behindertenrechtskonvention: Aktionsplan des Landschaftsverbandes Rheinland

LVR-Fachtagung stellte Umsetzungsstrategie der UN-Behindertenrechtskonvention im Verband vor / Aktionsplan sieht verbindliches BRK-Mainstreaming für den LVR vor / Roland Borosch vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales sowie LVR-Direktorin Ulrike Lubek begrüßten über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

LVR-Fachtagung
Roland Borosch (l.), Gruppenleiter im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (Bereich Inklusion), begrüßte über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der LVR-Fachtagung „Gemeinsam in Vielfalt“. Die Veranstaltung wurde weitestgehend barrierefrei gestaltet, hier durch eine Gebärdendolmetscherin. (Foto: LVR/Kornblum)

Auf der Fachtagung „Gemeinsam in Vielfalt“ stellte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) heute seinen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) vor. Damit setzt der LVR die BRK in seinen Aufgabenfeldern um und leistet einen wichtigen Beitrag, dass Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Auch Roland Borosch vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, Dr. Valentin Aichele, kamen zu der Tagung nach Köln, an der über 200 Gäste teilnahmen.

Kurz nach Inkrafttreten der BRK in Deutschland 2009 gründete die politische Vertretung des LVR die „Kommission Inklusion“. Für die Umsetzung der BRK richtete LVR-Direktorin Ulrike Lubek in ihrem Stab eine Anlauf- und Koordinierungsstelle BRK ein. Lubek betonte bei der Fachtagung, dass die Umsetzung des Aktionsplanes für den LVR aber weitaus mehr sei, als nur gesetzliche Verpflichtung: „Als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland und als öffentlicher Träger psychiatrischer Kliniken ist der LVR ganz besonders bei der Umsetzung der BRK gefordert. Aufgrund unseres Selbstverständnisses sind die Ziele und Werte der BRK dem LVR ein echtes Anliegen, das wir verbindlich verfolgen werden und deshalb in unserem Steuerungsprozess nachhaltig verankern!“ Hierbei seien unter anderem wichtige Ziele, „dass Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen können. Allen muss bewusst werden, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte haben. Denn genau darum geht es: um Menschenrechte“, so Lubek weiter.

Bei der Entwicklung des Aktionsplans hat der LVR auf einen partizipativen und dialogorientierten Ansatz Wert gelegt. Das dezernatsübergreifende Projektteam bezog auch die Gesamtschwerbehindertenvertretung ein. Außerdem wurden an den zahlreichen Projektworkshops Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit und ohne Behinderung beteiligt. Dorothee Daun, Vorsitzende der LVR-Kommission Inklusion, bewertete dies als besonders erkenntnisreich für die Arbeit: „Durch die Beteiligung behinderter Menschen konnte wertvolles, zielgruppenspezifisches Erfahrungswissen vermittelt werden. So wurden die vielfältigsten, unüberwindbaren Hürden deutlich, die für Nichtbetroffene oft kaum wahrnehmbar sind. Das war für unsere Arbeit von großem Wert!“

Der LVR-Aktionsplan versteht sich im Sinne eines BRK-Mainstreamings, das möglichst konkret die menschenrechtlichen Aufgaben und Anliegen der BRK für die Aufgabengebiete des LVR erschließt, damit diese systematisch bearbeitet werden können.

Den LVR-Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie als Broschüre hier herunterladen: www.inklusion.lvr.de.

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