Neue Beratungsstelle für Inklusion

wappen_baden_wuerttemberg_Sozialministerin Katrin Altpeter stellt 150.000 Euro für den Aufbau einer „Kommunalen Beratungsstelle Inklusion“ in Baden-Württemberg zur Verfügung. Die beim Städtetag Baden-Württemberg angesiedelte Stelle soll die Kommunen dabei unterstützen, den Inklusionsgedanken vor Ort umzusetzen. Ihre Aufgabe wird es sein, Städte für das Thema zu sensibilisieren und zu schulen, ein umfassendes Beratungskonzept für Kommunen zu erstellen und die Umsetzung der Inklusion auf der lokalen Ebene zu begleiten. „Die vollständige Teilhabe von  Menschen mit Behinderung an unserer Gesellschaft stellt insbesondere die kommunale Ebene vor eine Herausforderung.
Denn umgesetzt wird Inklusion in den Gemeinden, dort, wo die Menschen leben und zuhause sind. Mit der Kommunalen Beratungsstelle Inklusion wollen wir sicherstellen, dass die Städte und Gemeinden die dafür erforderliche Unterstützung und Beratung erhalten“, erklärte Ministerin Altpeter am Freitag in Stuttgart.
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland müssen alle staatlichen Stellen zur Umsetzung der verbürgten Rechte von Menschen mit Behinderung beitragen. Das Sozialministerium erstellt derzeit federführend für Baden-Württemberg einen Aktionsplan mit Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention. Aber auch auf lokaler Ebene ist flächendeckend die Entwicklung entsprechender Umsetzungspläne erforderlich.
Angesichts der Komplexität des Themas betonte auch Prof. Stefan Gläser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des baden-württembergischen Städtetags, die Bedeutung der neuen Beratungsstelle: „Die Kommunen stehen vor der Herausforderung, echte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Denn Teilhabe und Inklusion können nur gelingen, wenn Inklusion von Beginn an in allen Lebensbereichen gedacht wird. Die dafür erforderlichen Prozesse sind so vielschichtig und umfassend, dass die Kommunen unbedingt auf Unterstützung und Beratung angewiesen sind.“
Deutlich wird diese Komplexität am Beispiel der Wohn- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderung. In Baden-Württemberg gibt es an ca. 20 Standorten große Behinderteneinrichtungen mit zusammen ca. 7.500 Plätzen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert eine Dezentralisierung dieser Großeinrichtungen („Konversion der Komplexeinrichtungen“) und den Aufbau dezentraler Infrastrukturen. Mit dem Bau entsprechender Wohnangebote allein ist jedoch noch keine Inklusion erreicht. Dazu gehören die frühe Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Teilhabe an Kultur-, Sport-, Freizeit- und Tourismusangeboten, am Vereinsleben oder am kirchlichen und politischen Leben für Erwachsene mit Behinderung.
Ein entsprechend umfassendes Konzept, das die Umsetzung entsprechender Maßnahmen auf der lokalen Ebene vereinfachen soll, wird die Kommunale Beratungsstelle Inklusion erarbeiten. Sie wird den einzelnen Kommunen darüber hinaus anbieten, bei Bedarf auch die Umsetzung der lokalen Prozesse zu begleiten. Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass es ebenfalls Aufgabe der Beratungsstelle sein wird, aktiv auf die Kommunen zuzugehen und für das Konzept und die Idee der Inklusion zu werben.
Ergänzende Informationen:
Weitere Auskünfte zur Kommunalen Beratungsstelle Inklusion erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg. Ansprechpartner sind Agnes Christner (Dezernentin, Tel.: 0711-22921-30; E-Mail: agnes.christner@staedtetag-bw.de) oder Martin Müller (Fachberatung, Tel.: 0711 – 22921-34; E-Mail: martin.mueller@staedtetag-bw.de).

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