Einige Krankenkassen, darunter die DAK Gesundheit, die BARMER GEK oder die AOK Baden-Württemberg haben in den vergangenen Wochen neue Beitrittsverträge verhandelt und neue Regelungen festgelegt, innerhalb derer die Versorgung mit Einmalkathetern, Urinalkondomen und Zubehör geregelt wird.
Bedarfsmengen
Die Krankenkassen regeln innerhalb der Verträge die Bedarfsmengen für ISK-Katheter teilweise unterschiedlich. Man kann sich jedoch von seinem Arzt einen Mehrbedarf aus medizinischen Gründen attestieren lassen. In den meisten Fällen können Nutzer so weiterhin die benötigte Menge erhalten.
Aufzahlung
Wenn ein Versorger das bisher verwendete Produkt nur noch gegen eine so genannte wirtschaftliche Aufzahlung anbietet, sollten Betroffene ferner prüfen, ob sie den Versorger wechseln. Es ist nicht gesagt, dass jeder Leistungserbringer diese Aufzahlung verlangt. LoFric-Katheter beispielweise seien auch weiterhin aufzahlungsfrei erhältlich, verrät die Firma Wellspect im gerade neu erschienenen LoFric-Magazin.
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