Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellt, kann schnell im Dickicht des Behördendschungels verloren gehen.
HASE BIKES, Hersteller von Spezialrädern, hat einen Ratgeber verfasst, der Schritt für Schritt durch das Verfahren führt. Von der Vorbereitung über den Antrag selbst bis hin zu den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage bei Ablehnung. Seit über 25 Jahren stellt HASE BIKES Spezialräder her. Die beiden Liegedreiräder für Kinder und Jugendliche, TRETS und TRIX, haben sogar Hilfsmittelnummern und können von Ärzten verordnet werden. „Aber ein ärztliches Rezept ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse das Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst“, sagt Stephan Moldenhauer, Vertriebsleiter bei HASE BIKES und firmeneigener Spezialist für alles, was mit der Kostenübernahme von Krankenkassen zu tun hat. „Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden.“ Die Gründe hierfür sind vielfältig. „Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet“, sagt Moldenhauer.
Wer ein Therapierad für sein Kind beantragen will, sollte wissen, welche Unterlagen zu einem Antrag gehören. „Es ist beispielsweise wichtig, dass man mit seinem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus geht, bevor der Arzt das Rezept ausstellt“, erklärt Moldenhauer. „Denn im Rezept muss detailliert aufgelistet sein, was das Kind benötigt.“ Und hierzu gehören nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittelnummer. Auch das benötigte Zubehör und Sonderausstattungen – Produkte, die nur im Rahmen einer persönlichen Anpassung und Probefahrt ermittelt werden können – müssen im Rezept exakt aufgeführt sein. Mit Hilfe des neuen Ratgebers kann sich nun jeder, der einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellen will, ausführlich informieren. „Unser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung über den Widerspruch bei Ablehnung, bis hin zu dem letzten Mittel, der Klage“, sagt Moldenhauer. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung. „Wenn es zu einer Klage kommt, ersetzen wir damit nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle“, fasst Moldenhauer zusammen.
Der Ratgeber kann unter https://hasebikes.com/files/hase_bikes_broschuere_therapierad_2020_1.pdf heruntergeladen werden.