Neues „Beratungshaus Inklusion“ in Paderborn

Beratungshaus Inklusion
16 Fachleute in Sachen sonderpädagogische Förderung und Inklusion bilden das Team im neuen Paderborner Beratungshaus. Foto: LWL/Marethe Faber

Wer in Ostwestfalen als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes, als Erzieher/in oder Lehrkraft Orientierung und Unterstützung in Sachen sonderpädagogische Förderung und Inklusion sucht, hat dafür in Paderborn eine neue Adresse. Unter dem Dach der LWL-Schulverwaltung an der Leostraße 1 hat das Beratungshaus in umgewidmeten Räumen des LWL-Internates Anfang Mai seine Arbeit aufgenommen. Das Beratungshaus ist ein Gemeinschafts-Projekt der Bezirksregierung Detmold, des Förderschulträgers LWL und des Kreises Paderborn. Sein Ziel: für einen gleichberechtigten Zugang gehandicapter junger Menschen zum Bildungssystem vielfältige und bislang oftmals verstreute Beratungskompetenzen unter einem Dach zu bündeln.
Dafür stehen vor Ort künftig 16 sonderpädagogische, schulpsychologische, ergo- und physiotherapeutische sowie pflegerische Fachleute bereit, die in Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen, Kliniken, Ärzten und Hilfsmittelanbietern qualifizierte und differenzierte Beratung bieten. Sie informieren zum Beispiel über Fördermöglichkeiten und praktische Hilfsmittel wie etwa sehbehindertengerechte PC-Bildschirme oder barrierefreie Zugänge für den Schul- und Lernalltag.
Das Beratungshaus ist ab sofort erreichbar unter der Telefonnummer 05251 695 108, per Telefax unter 05251 695 166. Internet: https://www.beratungshaus-inklusion.de (außer in Schulferienzeiten).

Hintergrund 1:
Statements der Verantwortlichen bei der Vertragsunterzeichnung für das Gemeinschaftsprojekt ‚Beratungshaus Paderborn‘ Ende Januar 2015: „Eine Schule für alle zu entwickeln ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten und kann nur in enger Zusammenarbeit gelingen“, so LWL-Direktor Matthias Löb. Rita Lackmann, die zuständige Schulaufsichtsbeamtin bei der Bezirksregierung Detmold, ergänzte: „Wir wollen die bisherige Qualität der Förderung von behinderten Kindern sichern, damit Kinder mit und ohne Behinderungen in einer inklusiven Schule gemeinsam lernen können und alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechend optimal gefördert werden.“ Zustimmung auch vom Chef des Kreises Paderborn. Landrat Manfred Müller: „Das Angebot des Beratungshauses Inklusion stellt einen weiteren Baustein in dem bestehenden Beratungsnetz unserer ostwestfälischen Region dar und ist ausdrücklich zu begrüßen“.

Hintergrund 2:
Die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen gilt auch für Schulen. Für den Bildungsbereich fordert die UN-Konvention von 2009 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule und zwar wohnortnah im sozialen Umfeld. Die vollständige Auflösung von Förderschulen wird in der Konvention nicht explizit gefordert. Unter anderem als Träger von westfalenweit 35 Förderschulen mit rund 7000 körperbehinderten oder sinnesgeschädigten Kindern und Jugendlichen verfügt der LWL über große Erfahrung im Bereich der Inklusion und Behindertenhilfe.

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