Inklusion ist „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahr 2006. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Damit ist in unserer Gesellschaft ein Umdenken und neues Handeln notwendig geworden, denn die Hilfen für und die Einbindung von Menschen mit Behinderung in alle Lebensbereiche ist ein Bürgerrecht und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Auf nationaler Ebene wie auch auf lokaler Ebene engagieren sich immer mehr Organisationen, Vereine, Verbände und Einrichtungen für eine inklusive Gesellschaft. Hier entstehen neue Ansätze in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Sport, Kultur, Gesundheit oder Freizeit, um zentrale Bereiche zu nennen.
„Zur Förderung dieser gesellschaftlichen Prozesse zeichnet die Gold-Kraemer-Stiftung mit der Vergabe des Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 erstmals Projekte aus, die zu einer nach-haltigen Veränderung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung beitragen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Gold-Kraemer-Stiftung, Johannes Ruland.
Mit diesem Preis möchte die Stiftung auch die öffentliche Wahrnehmung für die Teilhabe und Selbstbe-stimmung schärfen. Der Inklusionspreis wird bundesweit ausgeschrieben.
Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis 2016 ist mit EUR 30.000,- dotiert.
Schirmherrin ist Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen: „Sehr gerne habe ich die Schirmherrschaft über den Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis übernommen und ermuntere Sie alle, sich mit Ihren Ideen und Projekten zu bewerben. Der Gold-Kraemer-Stiftung als Ausrichterin danke ich sehr herzlich für ihr Engagement und freue mich auf viele spannende und interessante Bewerbungen, die Deutschland weiter bewegen.“Der Paul-und-Käthe-Kraemer-Inklusionspreis zeichnet Projekte in folgenden Bereichen aus:
– Leben und Wohnen
– Sport und Bewegung sowie
– Kultur und Bildung.
Bewerben können sich öffentliche/gemeinnützige Einrichtungen, Vereine, Schulen, Privatinitiativen, Förderorganisationen, Wohnanbieter, gemeinnützige Werkstätten und Beratungsstellen sowie Sport-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen. Die Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen.
Der Preis ist benannt nach dem Unternehmer- und Stifterehepaar Paul R. und Katharina Kraemer, das 1972 die Gold-Kraemer-Stiftung gegründet hat. Sie ist eine gemeinnützige Privatstiftung zur Förderung von Menschen mit Handicap und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und trägt mit ihren vielfältigen Projekten und Leistungen dazu bei, dass Verschiedenheit als Vielfalt und Vielfalt als Chance begriffen werden. Nach dem Tod der Eheleute Kraemer in den Jahren 2005 und 2006 ist die Gold-Kraemer-Stiftung alleinige Erbin des Privat- und Geschäftsvermögens. So gehört heute auch die Kraemer-Juweliergruppe mit ihren deutschlandweit 42 Juweliergeschäften zur Stiftungsgruppe, deren Gewinne ohne Abzug eines einzigen Cents unmittelbar in die gemeinnützige Arbeit der Gold-Kraemer-Stiftung fließen.
Informationen zur Gold-Kraemer-Stiftung, zum Preis und zum Vergabeverfahren finden Sie im Internet unter:
www.Gold-Kraemer-Stiftung.de/Inklusionspreis