Schiewerling: „Wir werden mit dem neuen Bundesteilhabegesetz einen entscheidenden Richtungswechsel in der Teilhabepolitik einleiten. Im Fokus steht dabei die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen. Sie sollen die Möglichkeit auf das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung bekommen.
Kommunen werden ab dem Jahr 2018 mit fünf Milliarden Euro pro Jahr finanziell entlastet. Diese Bundesunterstützung soll dann auch tatsächlich den Kommunen zu Gute kommen und nicht zur Deckung von Mehrausgaben beim Bundesteilhabegesetz dienen. Insgesamt wird das Gesetz wesentliche Verbesserungen insbesondere für schwerbehinderte Menschen auf den Weg bringen. So werden Menschen mit hohem Assistenzbedarf, die ein Jahreseinkommen von bis zu 30 000 Euro haben, erstmals von Zuzahlungen freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen Eigenbetrag, der auf zwei Prozent des Monatseinkommens gedeckelt ist. Das Sparvermögen von heute 2600 Euro wird zunächst auf 25 000 Euro, danach auf 50 000 Euro angehoben. Bei Ehen und Partnerschaften werden die Partner endlich nicht länger mit ihrem Einkommen herangezogen. Diese Gruppe ist dann gänzlich von Zuzahlungen befreit.“
Schummer: „Es können mehr Menschen mit Behinderung – insbesondere mit einer psychischen Erkrankung – mit dem neuen ‚Budget für Arbeit‘ auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Stelle finden. Eltern mit Behinderungen können künftig mit der sogenannten ‚Elternassistenz‘ ihre Kinder mit Unterstützung der Eingliederungshilfe großziehen. Unabhängige Beratungsstellen sollen neben bestehenden Angeboten geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bei Anträgen zu unterstützen. Außerdem sollen die Leistungen der Eingliederungshilfe zudem bundesweit vergleichbar werden und nicht je nach Wohnort gewährt werden. Wer Kampagnen unterstützt, die den Entwurf fundamental ablehnen, der missachtet die konkrete Situation der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Menschen. Sollten die Länder zustimmen, kann das neue Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.“