Auch in der immer komplexer werdenden modernen Medizin gilt: jeder Behandlungsfehler ist einer zu viel“, unterstreicht Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen. „Um die Ursachen von Fehlern ermitteln und Strategien zu ihrer künftigen Vermeidung entwickeln zu können, ist ein transparenter und objektiver Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen wichtig. Dass Hessen dabei auf einem guten Weg ist, lässt sich an der statistischen Auswertung der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen ablesen. Sie zeigt für das Jahr 2015 sowohl einen deutlichen Rückgang der Anträge wegen vermeintlicher Behandlungsfehler als auch der anerkannten Behandlungsfehler gegenüber dem Vorjahr.“
Während 2014 insgesamt 982 Anträge eingegangen waren, belief sich ihre Zahl im Jahr 2015 auf insgesamt 804 Anträge. Nahezu gleich geblieben ist die Zahl der Kommissionsverfahren, die eine Gewähr für die Richtigkeit der eingeholten Gutachten bieten. Die Gutachter- und Schlichtungsstelle bejahte insgesamt 138 Behandlungsfehler von Ärztinnen und Ärzten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Davon entfielen 55 auf ambulante Behandlungen und 83 auf Behandlungen in Kliniken. Zum Vergleich: 2014 wurden 152 Behandlungsfehler anerkannt.
Auch 2015 waren die meisten Behandlungsfehler in der Chirurgie – insbesondere in den Fachgebieten Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie – zu verzeichnen, gefolgt von Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Neurochirurgie, Innere Medizin und Frauenheilkunde. Die häufigsten Diagnosen, die zu einer Antragstellung führten, waren Knie- und Hüftgelenksarthosen, oder Oberschenkel-, Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen sowie Unterarmfrakturen.
Die durch Behandlungsfehler hervorgerufenen Schäden müssen auch hinsichtlich ihrer Schwere differenziert werden: So handelte es sich bei 2 der insgesamt 138 festgestellten Behandlungsfehler um Bagatellschäden, vorübergehende leichte bis mittelschwere Schäden lagen in 53 Fällen vor und 11 Schäden wurden als schwer, aber nicht dauerhaft festgestellt. Leichte bis mittelschwere Dauerschäden lagen in 41 Fällen, schwere Dauerschäden in 18 Fällen vor. In 13 Fällen führten Behandlungsfehler zum Tod der Patienten. Die häufigsten an den Antragsverfahren beteiligten Fachgebiete im niedergelassenen Bereich waren im Jahr 2015: Orthopädie (50), hausärztlich tätiger Arzt (28), Unfallchirurgie (15), Augenheilkunde (14), Neurochirurgie (12) und Frauenheilkunde (10). Im Krankenhausbereich waren die häufigsten beteiligten Fachgebiete im Jahr 2015: Unfallchirurgie (76), Orthopädie (73), Allgemeinchirurgie (45), Frauenheilkunde (34) und Innere Medizin (30).
„Die Erhebung dieser Daten ist zwingend erforderlich, um unserer ärztlichen Verantwortung für Patientinnen und Patienten gerecht zu werden und Fehlerquellen in ärztlichen Behandlungen weiter abzubauen“, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach.