Der treppensteigende Elektrorollstuhl „Scewo BRO“ ist laut einer Pressemeldung im deutschen Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen unter der neuen Kategorie „Rollstühle mit selbstbalancierendem Fahrprinzip und integrierter Treppenraupe“. Somit erfüllt der Rollstuhl die Qualitäts-, Sicherheits- und Funktionsanforderungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband). Seit dem 6. Dezember ist der Elektrorollstuhl im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbands. Der Rollstuhl ist unter der Nummer 18.50.08.0001 mit der Bezeichnung „Treppensteigender Elektrorollstuhl Scewo BRO 1.1″ gelistet. „Der Eintrag im Hilfsmittelverzeichnis ist für uns enorm wichtig, da es unseren BRO als vollwertigen Elektrorollstuhl auszeichnet“, so Thomas Gemperle (Mitgründer und CDO von Scewo).