Bundesrat will Beauftragung externer Hilfsmittelberater legalisieren
Mit Erstaunen nimmt SPECTARIS die jüngsten Forderungen des Bundesrates zur Kenntnis, zukünftig neben der Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), auch die Beauftragung externer Hilfsmittelgutachter durch die Krankenkassen zuzulassen. Dabei hatte erst kürzlich das Bundesversicherungsamt klar geäußert, dass die Überprüfung der Erforderlichkeit einer Hilfsmittelleistung nur durch den MDK im Auftrag der Krankenkasse erfolgen darf.
Bereits heute ist höchst umstritten, ob es überhaupt rechtens ist, externe Hilfsmittelberater zu beauftragen. Sowohl Bundesversicherungsamt, der Datenschutzbeauftragte als auch die Leistungserbringerverbände gehen von der rechtlichen Unzulässigkeit aus. Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS: „Dies interessiert die Krankenkassen jedoch nur teilweise. Stattdessen beauftragen sie immer häufiger externe Hilfsmittelberater – die häufig keine ausreichenden Qualifikationen aufweisen – mit der Begutachtung der Patienten und raten ihnen entsprechend der Vorgaben der Krankenkassen zu möglichst günstigen Hilfsmitteln.
Die externen Hilfsmittelberater sind daher auch bisher eher als Kostenoptimierer aufgefallen als dadurch, dass sie auf eine bessere Versorgung hingewirkt hätten.“ Es sei zwar zu begrüßen, dass der Bundesrat auch für externe Hilfsmittelberater zukünftig festgeschriebene Qualifikationsanforderungen durch den GKV-Spitzenverband definieren lassen wolle. Jedoch sei schon jetzt zu befürchten, dass es durch die Aufgabenüberschneidungen von MDK und externen Hilfsmittelberatern zu erheblichen, weiteren Einbußen in der Versorgungsqualität kommt.
Zukünftig würde es mit dem MDK und den externen Hilfsmittelberatern Doppelstrukturen geben: Patienten würden unter Umständen sowohl durch den MDK und dann nochmals durch den externen Hilfsmittelberater begutachtet, wodurch der Patient doppelt belastet und sich seine Versorgung unnötig verzögern würde.
Hinzu kämen datenschutzrechtliche Probleme. Zukünftig würden sensible Daten nicht nur an den MDK fließen, sondern zusätzlich auch an viele andere private Dienstleister, die sichere Strukturen – wie beim MDK seit Jahren erprobt – noch nicht entwickelt haben können. Gemäß dem Vorschlag des Bundesrates gehen die Datenzugriffsrechte der externen Hilfsmittelberater sogar weiter als die des MDK. Dies ist vom datenschutzrechtlichen Standpunkt mehr als bedenklich.
„Letztlich bleibt auch die Frage offen, ob und wie die finanziellen Aufwendungen für diese Doppelstrukturen auf die Versicherten umgelegt werden“, so Kuhlmann abschließend.