“Der Sachverständigenrat zur Begutachtung im Gesundheitswesen hat 2014 scharf bemängelt, dass für die Rehabilitation in Deutschland keine ausreichende Evidenz vorhanden sei.Ganz besonders hat er hier auf die Frage nach der „absoluten Wirksamkeit“ verwiesen und damit den Nutzen eines gesamten Versorgungssektors generell infrage gestellt.Wie kann ein solcher geforderter Wirksamkeitsnachweis mit einer entsprechenden Akzeptanz überhaupt gelingen?
Der Anspruch der Rehabilitation, einen entscheidenden Beitrag für Betroffene und die Gesellschaft zur Gesunderhaltung von Beschäftigten und Vermeidung von Pflege zu leisten, ist nur schwer mit der modellhaften Untersuchungssituation der evidenzbasierten Medizin vereinbar. Die rehabilitative Versorgunglandschaft ist komplex und damit nicht unter „idealisierten Standardbedingungen“ mit und ohne Rehabilitation zu testen. Gleichermaßen gibt es versorgungsrechtliche, gesellschaftliche und soziale Aspekte für den Zugang und Bedarf für die Rehabilitation. Dies stellt nicht nur die Wissenschaft, sondern alle in der Rehabilitation Tätigen vor eine große Herausforderung. Unweigerlich stellt sich die Frage, welche Entwicklung die Rehabilitation unter dem immer weiter ansteigenden politischen Druck durch geforderte Qualitäts-, Ergebnis-und Wirksamkeitsnachweise der Erbringer von Rehabilitationsleistungen einschlagen wird.
Das Institut für Rehabilitationsmedizionische Forschung Ulm lädt im Rahmen des 3. FOCUS Rehabilitation am 12. Oktober 2018 ein, um die Möglichkeiten und Grenzen von Wirksamkeitsnachweisen der Rehabilitation zu diskutieren und gemeinsam mit Kranken- und Rentenversicherung, Leistungserbringern und Wissenschaftlern Wege in die Zukunft der Rehabilitation aufzuzeigen.”