Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat ein deutliches Zeichen für die Rechte von Kinder mit Behinderungen gesetzt. In seinen jetzt veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ über die Ergebnisse der Prüfung des deutschen Staatenberichts wurden die Themen Nichtdiskriminierung, sexuelle Gewalt sowie die Bedeutung der inklusiven Erziehung hervorgehoben. Ganz besonders wurde ein koordiniertes und menschenrechtsbasiertes Vorgehen von Bund und den Bundesländern angemahnt. Eine individuelle Unterstützung und die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen bei der inklusiven Bildung sei bislang nicht immer gewährleistet, heißt es in dem Dokument. Ferner wurde eine Verbesserung der Datenlage zur Situation behinderter Kinder gefordert. „Mich freut auch die Empfehlung des Ausschusses, dass Familien mit Migrationshintergrund, in denen behinderter Kinder leben, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird“ betont Wiebke Schär, Bildungsreferentin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).
Die ISL hatte im Vorfeld der Staatenprüfung, gemeinsam mit Disabled Peoples International (DPI), Inclusion International und der International Disability Alliance (IDA), eine Eingabe zu den Rechten von Kindern mit Behinderungen erstellt. „Den Bereich der sexuellen Gewalt und der inklusiven Erziehung hatten wir in unseren Empfehlungen auch angesprochen“, so Schär. „Gut finde ich es ebenso, dass der Ausschuss unserem Vorschlag und dem Vorschlag anderer Organisationen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, gefolgt ist.“ Zur Vorbeugung von sexueller Ausbeutung empfiehlt der Ausschuss unter anderem die barrierefreie Zugänglichkeit zu Beratungsdiensten und Behandlungszentren, so Schär. Auch ein Angebot in Gebärdensprache sei vorzuhalten.
„Dieses UN-Dokument ist eine gute Steilvorlage für die im Herbst anstehende Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, meint ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade, die eine Sprecherin der BRK-Allianz ist. „Die UN-BRK befasst sich in Artikel 7 mit den Kinderrechten. In unserem Parallelbericht kommen wir zu ganz ähnlichen Empfehlungen, wie sie der Kinderrechtsausschuss beschlossen hat.“
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland im Jahr 1992 in Kraft getreten. In den Artikeln 2 und 23 werden auch die Rechte behinderter Kinder angesprochen. Der gemeinsame dritte und vierte Bericht Deutschlands zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention wurde am 27. Januar 2014 in Genf verhandelt. Die „Abschließenden Bemerkungen“ wurden am 31. Januar 2014 veröffentlicht. Den nächsten Bericht muss Deutschland im April 2019 bei der UN einreichen.