Urteil: Marihuana-Plantage für Therapiezwecke legal

Legaler Hanf-Konsum
Foto: Pixabay

Schwerkranke, die daheim Cannabis anbauen, müssen keine Strafe mehr fürchten. Nach Angaben von ARAG-Rechtsexperten ist der Marihuana-Konsum hierzulande nur einigen Hundert Patienten aus medizinischen Gründen erlaubt. Doch sie müssen sich den so genannten Medizinalhanf in der Apotheke kaufen und aus eigener Tasche bezahlen. Anbauen dürfen sie ihn nicht. Nun darf ein an Multipler Sklerose (MS) schwer erkrankter Mann die Pflanze zu Hause anbauen. Ein ebenso wirksames Mittel gibt es auf dem Markt nicht, und das Produkt aus der Apotheke ist für den Schwerkranken nicht bezahlbar. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt, die sich jedoch auf gleichgelagerte Fälle auswirken kann (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 10.14).

www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/08249/

 

Weitere Artikel

Letzte Beiträge