Die Einstellung dieses wichtigen Projektes wäre ein Armutszeugnis für die große Koalition
Müssen mobilitätseingeschränkte Fahrgäste künftig ohne Hilfe durch Berlin reisen oder ganz auf die Teilnahme am öffentlichen Leben verzichten? Die Gefahr besteht. Denn schwerbehinderte sowie ältere Menschen, die Bus und Bahn nur mit Mühen alleine nutzen können oder auch Hilfe an komplizierten Umsteigepunkten benötigen, bietet der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) bisher seinen kostenlosen Begleitservice an. Er richtet sich vorwiegend Kundinnen und Kunden, die Rollstuhl, Rollator oder andere Gehhilfen nutzen, ebenso auch seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlos sowie stark verunsicherte Menschen. Ein Angebot, dass einfach und wirksam ist.
Nun steht wieder einmal die Fortführung des vom Bundesverwaltungsamt finanzierten Projektes auf der Kippe. Denn das Angebot ist kein Standard, sondern ein zusätzliches. Die als Begleiter eingesetzten Mitarbeiter sind Langzeitarbeitslose und daher erfolgt eine Ko-Finanzierung von den Jobcentern. „Wenn jetzt das Angebot eingestellt wird, so wäre das für eine Vielzahl von Menschen, die auf Unterstützung in der Begleitung von Haustür zu Haustür angewiesen sind, ein wesentlicher Rückschlag“, befürchtet Manfred Kurt Vormelker, Beauftragter für mobiltätseingeschränkte Reisende beim Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV).
Er fordert, diesen Service nicht nur dauerhaft beizubehalten, sondern auch weiter auszubauen. „Dazu muss auch der Begleitservice als ständiges Angebot in den Nahverkehrsplänen der Länder Berlin und Brandenburg verankert werden.“ Und das Angebot müsse auch nach 16 oder 20 Uhr bereit stehen. Gemäß den Inklusionsvorgaben der UN dürfe nicht der Fall eintreten, dass genau diese Menschen vom gesellschaftlichen Leben einmal mehr ausgegrenzt würden. Zudem sollte die Entlohnung der dafür geschulten Kräfte deutlich höher als bisher über der Entlohnung knapp über den Hartz-IV-Satz liegen und nicht nur Arbeitslosen eine gesicherte Job- und Einkommensperspektive bilden, so Vormelker.
Offensichtlich fehle es bei den für Sozial- und Verkehrspolitik Verantwortlichen an der Einsicht, dass in einer älter und damit mobiltätseingeschränkt werdenden Gesellschaft die Mittel für Pflege- und Hilfsdienste allgemein deutlich angehoben werden müssten, so der DBV-Vertreter und schloss: „Der Bereich Begleitservice im öffentlichen Personenverkehr ist dabei nur ein Teilaspekt der ganz großen gesellschaftlichen Herausforderung der Integration älterer und behinderter Menschen im allgemeinen Alltag.“
Erinnert sei an die heren Worte in der Berliner Kolaitionsvereinbarung: „Ein zentraler Leitgedanke der Sozialpolitik der Koalition in der kommenden Legislaturperiode ist das Prinzip der Inklusion, wie es die UN-Konvention über die “Rechte von Menschen mit Behinderungen” beschreibt. Die die Koalition tragenden Fraktionen sehen dieses Prinzip als Präzisierung des Gleichheitsgrundsatzes nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Wir werden den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin weiterentwickeln und schrittweise realisieren.“ Gelebte Inklusion braucht den VBB-Begleitservice – selbstverständlich dauerhaft und selbstverständlich in ganz Berlin und Brandenburg!
(pm)