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Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für eine deutliche Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes(BGG) einzusetzen und der Diskussion über Kürzungen der Eingliederungshilfe ein Ende zu setzen.
Heute ehren Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz die Sportlerinnen und Sportler der Winter-Paralympics 2026. Beinahe gleichzeitig findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf zur Änderung des BGG statt – ein Gesetz, von dem viele Fachleute sich keine nennenswerten Verbesserungen mehr für Menschen mit Behinderungen versprechen. Dabei war die Aktualisierung des BGG ursprünglich mit dem Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, auch in „der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit“ hinzuwirken.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung: „Die sportlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten der Paralympics-Winterspiele in Mailand und Cortina haben viele von uns – wie auch mich – begeistert und ich beglückwünsche sie zu der heutigen Ehrung. Noch wichtiger als die Ehrung sportlicher Leistungen wäre aber, dass der Gesetzgeber dafür eintritt, dass Barrierefreiheit im Alltag umgesetzt und rechtliche Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgebaut werden. Dafür brauchen wir ein starkes BGG! Die heutige Expertenanhörung im Deutschen Bundestag ist eine gute Gelegenheit, sich mit sportlichem Ehrgeiz für die Rechte von allen Menschen mit Behinderungen einzusetzen, damit sie in Deutschland ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch im Privaten, also zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Kino oder beim Bäcker, einlösen können. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben jetzt noch die Gelegenheit, aus dem schwachen Gesetzentwurf, der beispielsweise jegliche bauliche Änderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung für Unternehmen deklariert, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu machen, das auch seinen Namen verdient.“
Auch die aktuelle Debatte um Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe bedroht die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und damit auch der heutigen und zukünftigen paralympischen Sportlerinnen und Sportler.
Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel: „Wenn die Kürzungen in der Eingliederungshilfe so kommen, wie sie aktuell diskutiert werden, könnten sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unzumutbar beschneiden. Besonders grotesk und phantasielos an den Vorschlägen ist, dass für das erklärte Ziel, Kosten einzusparen, nicht bei der überbordenden Bürokratie angesetzt wird, sondern nur Leistungskürzungen diskutiert werden. Das ist aber grundfalsch, da Menschen mit Behinderungen, wenn sie wie die Athletinnen und Athleten, die heute geehrt werden, selbstbestimmt leben und arbeiten können, von steuerfinanzierten Leistungen unabhängiger sind. Die Finanzierung von Sonderstrukturen hingegen, also die ‚Unterbringung‘ in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ist langfristig der weitaus teurere Weg. Entscheidend ist auch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären, die geltendes Bundesrecht ist. Denn diese Maßnahmen würden zu einer Beschränkung bereits implementierter Rechte zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen führen (vergl. UN-BRK Art 4, Abs. 4).“
Für die detaillierte Bewertung der Diskussion um Leistungskürzungen wird auch auf das Positionspapier der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) vom 23. April verwiesen.




