Bevor ein Vertrag geschlossen wird, stehen Hilfsmittelleistungserbringer vor der Herausforderung, die richtige Vorgehensweise für den bestmöglichen Vertragsabschluss mit den Krankenkassen zu finden. Hierfür hat der Gesetzgeber 2019 mit dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ (TSVG) die Konsequenzen aus den vergangenen Entwicklungen im Hilfsmittelbereich gezogen und die Ausschreibungsoption aufgehoben. Doch was bedeuten die Neuregelungen für den Hilfsmittelleistungserbringer und was erfordern und ermöglichen die unterschiedlichen Optionen in der Praxis? Welche Optionen haben Kassen und Hilfsmittelleistungserbringer zum Vertragsschluss? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen bei inakzeptablen Beitrittsverträgen? Was sind zulässige und unzulässige Vertragsinhalte – und wie umgehen mit rechtswidrigen beziehungsweise kritischen Klauseln? Diese und weitere Fragen beleuchtet das Praxisseminar „Hilfsmittelverträge richtig schließen und umsetzen – Vertragsmodelle und ihre Tücken“ des Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) am 12. Mai in Berlin. Das Seminar richtet sich ausschließlich an Leistungserbringer sowie Hersteller aus dem Hilfsmittelbereich und befasst sich mit Problemen und Lösungen bei der Umsetzung von Verträgen in der Praxis. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Chancen und Risiken bei der Wahl des für sie richtigen Vertragsinstrumentes aufgezeigt und der richtige Umgang mit kritischen Vertragsklauseln sowie mögliche Rechtswege bei Unstimmigkeiten erklärt. Sie können erlebte Situationen diskutieren und mit den Referentinnen und Referenten praxisnah rekapitulieren.