In Deutschland sind Menschen, die unter gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten stehen oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Sie dürfen weder selbst wählen, noch sich zur Wahl stellen. Das betrifft auch viele Menschen mit Behinderungen.
Diesen Zustand kritisiert Katrin Werner, die Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, in einer Pressemitteilung. Die Bundesregierung sehe darin unverständlicherweise keinen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, berichtet Katrin Werner und bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen“.
Diese Aussage der Bundesregierung sei unerträglich, da sie nichts mit der Realität zu tun habe, so Werner. „Alle Menschen haben das Recht gleichberechtigt mit anderen am politischen und öffentlichen Leben teilzuhaben. Wenn sie daran gehindert werden, müssen wir das ändern! So steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Wahlrecht ist fundamental für unsere demokratische Gesellschaft. Wenn Menschen mit Behinderungen nicht in der Lage sind dieses Recht selbstbestimmt auszuführen, dann müssen wir das durch persönliche Assistenz und durch die barrierefreie Gestaltung des Wahlverfahrens ändern. Die Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse muss endlich durch die CDU/CSU-SPD-Koalition vorgenommen werden.
Die Bundesregierung versteckt sich hinter einer Studie zum Thema, die sie in Auftrag gegeben hat, und deren Ergebnis sie für Anfang 2016 erwartet. Diese Hinhalte-Taktik ist nicht hinzunehmen. Menschen mit Behinderung werden in unserer Gesellschaft diskriminiert, damit muss endlich Schluss sein“, so Katrin Werner weiter.
AWS