Vor einem Jahr wurde die Antidiskriminierungsberatung Alter oder Behinderung (ADB) eröffnet. Die Beratungsstelle ist ein Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V., dem Dachverband der Berliner Selbsthilfeverbände. Das Projekt ist Berlinweite Anlaufstelle für alle Menschen, die sich auf Grund ihres Alters oder auf Grund einer Behinderung diskriminiert fühlen. Grundlage der Beratungstätigkeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist. Es soll die Merkmale Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, sexuelle Identität, sowie Religion und Weltanschauung vor Diskriminierung schützen.
Die Antidiskriminierungsberatung wird sehr gut angenommen. Die Anfragen kommen aus den verschiedensten Lebensbereichen wie z.B. Arbeit, Schule, Freizeit, Öffentlicher Personennahverkehr, Wohnung, Ehrenamt, Autovermietung, Reisen etc. Ein großer Teil der Anfragen bezieht sich auf den Umgang von Ämtern und Behörden mit ihren Kunden.
Die Diskriminierungsfälle sind sehr vielfältig und häufig geht es um Mehrfachdiskriminierung. Zum Beispiel hat eine türkischstämmige Frau, die ein Kopftuch trägt, größte Schwierigkeiten im Umgang mit einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft. Dort hat sie sich für eine Wohnung für ihren geistig behinderten Bruder beworben. In diesem Beispiel geht es um mehrere „Merkmale“, die offensichtlich von der Mitarbeiterin der Vermieterin diskriminiert werden: die Behinderung des Wohnungssuchenden, die Tatsache, dass er wegen der Behinderung auf Grundsicherung (Sozialamt) angewiesen ist, sowie die türkische Herkunft der Familie und das Kopftuch der Schwester, die sich für ihren Bruder einsetzt.
„In vielen Fällen bringt es schon einen Fortschritt für die Ratsuchenden, wenn wir als dritte neutrale Instanz den Vorfall aufrollen, den Diskriminierungsverdacht formulieren und die Gegenseite um eine Stellungnahme bitten. Eine wichtige Aufgabe der Beratungsstätigkeit sehen wir darin, die Menschen in ihrer Wahrnehmung zu stärken, dass hier etwas Unrechtes geschehen ist und sie mit ihrem Anliegen nicht alleine sind“, so die Projektleiterin Franziska Müller. Dabei müssen die Diskriminierungsfälle nicht zwingend eine rechtliche Grundlage im AGG haben.
Ein typisches Beispiel für Altersdiskriminierung ist, dass eine Schöffin ihr Ehrenamt nicht mehr fortführen kann, sobald sie 70 Jahre alt wird, unabhängig davon, ob sie noch körperlich und geistig dazu in der Lage ist (§33 Gerichtsverfassungsgesetz). Oder wenn eine Autovermietung erklärt, dass sie prinzipiell an niemanden, der über 70 Jahre alt ist, ein Auto vermietet, unabhängig von den tatsächlichen Fahrkünsten des Kunden.
Über die LV Selbsthilfe Berlin
Die LV Selbsthilfe ist der Dachverband der Berliner Selbsthilfevereine mit 69 Mitgliedsverbänden und deren ca. 35.000 Einzelmitgliedern. Seit über 30 Jahren setzt sich die LV Selbsthilfe Berlin für eine verbesserte Situation von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein und berät Interessierte zu Fragen rund um chronische Erkrankungen und Behinderung. Die LV Selbsthilfe sieht sich als Lobbyverband, der sich verbandsübergreifend als Ansprechpartner für Senatsverwaltungen, das Abgeordnetenhaus sowie andere Institutionen und Organe in den Fragen des Lebens von Menschen mit Behinderung versteht.