Bundesweit einmaliges Pilotprojekt begeht fünfjähriges Jubiläum
Die Berliner Beratungsstelle ist ein Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V., dem Dachverband der Berliner Selbsthilfeverbände. Das Projekt ist Berlinweite Anlaufstelle für alle Menschen, die sich auf Grund ihres Alters oder auf Grund einer Behinderung diskriminiert fühlen. In den vergangenen fünf Jahren wurden in der niedrigschwelligen, kleinen Beratungsstelle rund 1.000 Anfragen zu vermuteter Diskriminierung bearbeitet und begleitet.
Bei der Jubiläumsfeier in den barrierefreien Räumlichkeiten der LV Selbsthilfe wird Justizsenator Dirk Behrendt die Gäste begrüßen.
Grundlage der Beratungstätigkeit ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 in Kraft ist. Es soll die Merkmale Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft, sexuelle Identität, sowie Religion und Weltanschauung vor Diskriminierung schützen.
„In vielen Fällen bringt es schon einen Fortschritt für die Ratsuchenden, wenn wir als dritte neutrale Instanz den Vorfall aufrollen, den Diskriminierungsverdacht formulieren und die Gegenseite um eine Stellungnahme bitten. Eine wichtige Aufgabe der Beratungsstätigkeit sehen wir darin, die Menschen in ihrer Wahrnehmung zu stärken, dass hier etwas Unrechtes geschehen ist und sie mit ihrem Anliegen nicht alleine sind“ so die Projektleiterin Franziska Müller. Dabei müssen die Diskriminierungsfälle nicht zwingend eine rechtliche Grundlage im AGG haben.
Die Anfragen kommen aus den verschiedensten Lebensbereichen wie z.B. Arbeit, Schule, Freizeit, Öffentlicher Personennahverkehr, Wohnung, Ehrenamt, Autovermietung, Reisen etc. Ein wesentlicher Teil der Beschwerden bezieht sich auf den Umgang von Ämtern und Behörden mit ihren Kunden. Dieser wird oftmals als diskriminierend und wenig sensibel in Fragen der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung empfunden.
Menschen mit Behinderung haben es häufig auch mit struktureller Diskriminierung zu tun. Hierzu gehört z.B. der Mangel an barrierefreien Wohnungen, das noch immer nicht durchsetzbares Recht auf einen inklusiven Schulplatz für Kinder mit Behinderungen oder auch die vielen Vorurteile von Arbeitgeber*innen gegenüber Bewerber*innen mit Behinderung.
In Fragen der Altersdiskriminierung gibt es ebenfalls zahlreiche Beispiele für strukturelle und individuelle Diskriminierungserfahrungen.
Die ADB wird gefördert durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Diskriminierung.