Bundesteilhabegesetz mit Leben füllen

Teilhabegesetz
Ilse Müller. Foto: BDH

Deutschland verschleppt nach wie vor die Umsetzung der durch die UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Teilhabechancen behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger, obwohl die Ratifizierung aus dem Jahre 2008 einen klaren Handlungsauftrag bedeutet. Derzeit befindet sich der Verhandlungsprozess auf der Ebene der Arbeitsgruppen im Bundesarbeitsministerium. Der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Regelungen, dämpft aber zugleich die Erwartungen an das geplante Gesetz: „Es ist wichtig, den Diskurs um das Bundesteilhabegesetz wieder mit Leben zu füllen. Die berechtigten Wünsche und Erwartungen behinderter Menschen müssen selbstverständlich auch in ein brauchbares Gesetz mit belastbaren Anspruchsgrundlagen gegossen werden, das spürbare Verbesserungen im Alltag Betroffener garantiert. Die Unsicherheit über die Finanzierung wirft daher Fragen hinsichtlich der Ernsthaftigkeit auf, die dem Teilhabeprozess in Berlin beigemessen wird“, erklärt die BDH-Vorsitzende Ilse Müller.

Grundsätzlich fehle es einer großen Zahl von Menschen mit Handicap an beruflicher und finanzieller Autonomie. Das Thema sei im federführenden Bundesarbeitsministerium daher passend angesiedelt, so Müller. Gerade der Arbeitsmarkt benötige dringend einen frischen Teilhabe-Impuls, so die Vorsitzende des Sozialverbands. Nach wie vor sei es gängige Praxis in der Wirtschaft, sich dem Thema der Integration behinderter Kolleginnen und Kollegen in den Belegschaften zu verschließen. Aus Sicht des BDH kann der politische Dialog, an dessen Spitze die Gesetzesinitiative stehen sollte, daher nur ein Baustein eines grundlegend neuen Teilhabeklimas in Deutschland sein. Dazu Ilse Müller: „Generell braucht es ein gesellschaftliches Klima, das Teilhabe als unteilbares Grundrecht akzeptiert und fördert. Um ein Beispiel zu nennen: Bislang dürfen Anspruchsberechtigte gerade einmal 2.600 Euro ansparen. Sparen wird vom Gesetzgeber folglich sanktioniert. Die Vermögensgrenze gehört, ganz unbürokratisch, abgeschafft, um größere Anschaffungen oder Urlaube, so wie es für jedermann gilt, ohne Bittstellerei selbst erwirtschaften zu können.“

Gelebte Solidarität müsse das Ziel sein, das alle Ebenen unserer Gesellschaft, die wirtschaftliche, politische, wie auch die kulturelle erfasst und schrittweise umwandelt. Ein Bundesgesetz, das Teilhabe fördere, sei dennoch notwendig und als Flankierung eines Diskurses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention längst überfällig.

Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.

 

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