Das IPReG ist durch

Allem Anschein nach hat das Bundeskabinett den viel diskutierten, mehrmals veränderten Referentenentwurf zum Intensivpflegestärkungs- und Rehabilitationsgesetz (vormals RISG und GKV-IPReG erste Version) beschlossen. Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

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