Der Mann, der mit seinem Auto am 3. Oktober 2014 den bekannten Handbiker und Paralympics-Sieger Markus Pilz (52) aus Meiswinkel bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt hat, ist zu einer Haftstrafe von drei Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis für sechs Monate entzogen und er muss 2.000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das teilte „Der Westen“ am heutigen Dienstag mit. Bei dem Verkehrsunfall war auch Pilz Trainingspartner, Frank G (51), schwer verletzt worden.
Die Amtsrichterin Nena Roeske warf dem jungen Mann grob fahrlässiges Verhalten vor. Der 23 Jahre alte Berufskraftfahrer habe laut eigener Aussage von der Straße auf den Parkplatz Eichener Hamer abbiegen wollen, um anzuhalten und jemanden anzurufen. Dabei soll er, so die Anklage, die entgegenkommenden Handbiker übersehen haben. Pilz kollidierte mit dem Wagen und verstarb noch an der Unfallstelle. F. habe, so seine Aussage vor Gericht, vor dem Abbiegen zwei Mal in den Rückspiegel geschaut und sich per Schulterblick abgesichert. Ein Gutachter kam zum Schluss, dass der Unfall vermeidbar gewesen sei, denn es handele sich um eine gut einsehbare Stelle. Der Vorwurf, dass F. bereits beim Abbiegen telefonierte, worauf aus dem Telefon ausgelesene Daten hinweisen, konnte nicht restlos nachgewiesen werden und wurde von ihm abgestritten.
Der 23-Jährige entschuldigte sich vor Gericht bei den Hinterbliebenen. Der Unfall habe ihn sehr mitgenommen. Derzeit sei er wegen einer postraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.