Tod von Handbiker Markus Pilz – Bewährung für Unfallverursacher

Foto: handbikesport.de
Foto: handbikesport.de

Der Mann, der mit seinem Auto am 3. Oktober 2014 den bekannten Handbiker und Paralympics-Sieger Markus Pilz (52) aus Meiswinkel bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt hat, ist zu einer Haftstrafe von drei Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnis für sechs Monate entzogen und er muss 2.000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das teilte „Der Westen“ am heutigen Dienstag mit. Bei dem Verkehrsunfall war auch Pilz Trainingspartner, Frank G (51), schwer verletzt worden.

Die Amtsrichterin Nena Roeske warf dem jungen Mann grob fahrlässiges Verhalten vor. Der 23 Jahre alte Berufskraftfahrer habe laut eigener Aussage von der Straße auf den Parkplatz Eichener Hamer abbiegen wollen, um anzuhalten und jemanden anzurufen. Dabei soll er, so die Anklage, die entgegenkommenden Handbiker übersehen haben. Pilz kollidierte mit dem Wagen und verstarb noch an der Unfallstelle. F. habe, so seine Aussage vor Gericht, vor dem Abbiegen zwei Mal in den Rückspiegel geschaut und sich per Schulterblick abgesichert. Ein Gutachter kam zum Schluss, dass der Unfall vermeidbar gewesen sei, denn es handele sich um eine gut einsehbare Stelle. Der Vorwurf, dass F. bereits beim Abbiegen telefonierte, worauf aus dem Telefon ausgelesene Daten hinweisen, konnte nicht restlos nachgewiesen werden und wurde von ihm abgestritten.

Amtsanwältin Bärbel Knebel bezeichnet das Verhalten des Verurteilten als „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“– „an der Grenze zum bedingten Vorsatz“ und beantragte eine dreimonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, dazu den Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate und 2000 Euro Geldbuße. Die Amtsrichterin Roeske folgte dieser Forderung.  „Das war keine leichte Fahrlässigkeit, sondern eine grobe“, sagt sie. Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt sei nicht nachzuweisen. „Da gilt der Grundsatz , Im Zweifel für den Angeklagten’.“ Weshalb F. die Biker komplett übersehen habe, könne nicht geklärt werden. „Wir wissen nicht, was Sie bei dem Abbiegevorgang gemacht haben.“

Der 23-Jährige entschuldigte sich vor Gericht bei den Hinterbliebenen. Der Unfall habe ihn sehr mitgenommen. Derzeit sei er wegen einer postraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

AWS

Weitere Artikel

Letzte Beiträge